REGION

Tarifwechsel zum 1. Januar im RMV: Neue Fahrpreise und zusätzliche Preisstufen

Foto: RMV/Jana Kay


Montag, 30.12.2019
von Lena Eberhardt/PM

REGION - Zum 1. Januar 2020 werden die Regelpreise im RMV-Tarif um durchschnittlich 1,5  Prozent angepasst. Damit steigen die Preise erneut auf niedrigstem Niveau seit Verbundgründung. Mehrere neue Angebote sorgen zudem dafür, dass viele Fahrgäste noch günstiger unterwegs sind als bisher. 

Für einen Euro am Tag hessenweit unterwegs: Das Seniorenticket startet  

Günstiger wird es rund 1,3 Millionen Menschen in Hessen, die 65 Jahre oder älter sind – denn ab 1. Januar gilt das Seniorenticket Hessen: Für 365 Euro fahren Seniorinnen und Senioren ein Jahr lang mit dem ÖPNV durchs ganze Bundesland. Das Seniorenticket Hessen gilt ab 9 Uhr an Werktagen. Mit dem Seniorenticket Hessen Komfort für 625 Euro im Jahr können Berechtigte sogar rund um die Uhr fahren und ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder mitnehmen. 

Günstigere Fahrpreise von Wiesbaden in die Nachbargemeinden

Schon zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 wurde zwischen  Wiesbaden und den angrenzenden Gemeinden Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein die Zwischenpreisstufe 30 eingeführt. Die Tickets werden so fast 20 Prozent günstiger: Ab 1. Januar kostet eine Einzelfahrkarte beispielsweise von Wiesbaden nach Schlangenbad 4,15 Euro statt 5,00 Euro. 

Preissenkung beim Sammelfahrschein im Tarifgebiet 6500

In Mainz und Wiesbaden kosten die 5er-Sammelkarten für Erwachsene statt  11,70 Euro ab dem 1. Januar nur noch 11,50 Euro. Die Papierfahrkarten eignen sich vor allem für Gelegenheitsfahrgäste und können auch auf Vorrat gekauft werden. Entwertet werden sie vor Fahrtantritt. Gegenüber der Einzelfahrkarte bietet die Sammelkarte über 16 Prozent Ersparnis. Diese Fahrkartenart gibt es nur im gemeinsamen Tarifgebiet 6500 von Mainz und Wiesbaden.  

Mitnahme von E-Tretrollern geregelt

Die zum Jahresbeginn überarbeiteten Tarifbestimmungen regeln nun auch  eindeutig die Bedingungen zur Mitnahme von E-Tretrollern in den Bussen und Bahnen des RMV: Tretroller mit Elektromotor werden wie Fahrräder behandelt. Diese können grundsätzlich kostenlos und in der Regel in allen Bussen und Bahnen des RMV mitgenommen werden. Die Verkehrsunternehmen dürfen die Mitnahme jedoch betriebsbedingt, wie zum Beispiel bei hoher Auslastung einschränken. Zudem haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang vor E-Tretrollern und Rädern.+++

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