Vorsicht ist geboten

Weihnachtsmärkte und Alkohol: So sorgt der Glühwein nicht für dauerhafte Reue

Glühweingenuss und Autofahren. (Symbolfoto) - Foto: Pixabay/PhotoEnduro


Sonntag, 07.12.2025
von Redaktion Kinzig News

HESSEN - In der Adventszeit ziehen Weihnachtsmärkte mit ihrem festlichen Glanz zahlreiche Besucher an. Neben regionalen Köstlichkeiten sind alkoholhaltige Heißgetränke wie Glühwein und Punsch besonders beliebt. 

Der ADAC Hessen-Thüringen warnt jedoch vor den Risiken des Alkoholkonsums im Straßenverkehr. Aufgrund ihrer Süße und Wärme gelangen diese Getränke schneller ins Blut und können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC, betont: "Wer fährt, trinkt nicht!“

Rechtliche Konsequenzen

Bereits ab 0,5 Promille drohen Autofahrern ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 500 Euro. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Auch E-Scooter-Fahrer müssen sich an diese Grenzwerte halten. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promillegrenze. Radfahrer gelten ab 1,6 Promille als fahruntüchtig und riskieren ebenfalls hohe Strafen.

Der ADAC empfiehlt, öffentliche Verkehrsmittel für den Besuch von Weihnachtsmärkten zu nutzen. So können Besucher die festliche Atmosphäre und die angebotenen Getränke unbeschwert genießen. (red)

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