Polizei gelingt rasche Festnahme

Tatverdächtiger nach Brand vor Gießener Synagoge in Psychiatrie eingeliefert

Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am Mittwochnachmittag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Gießen vorgeführt. - Symbolbild: KN/Jonas Wenzel (Yowe)


Donnerstag, 15.01.2026

GIESSEN - Der Tatverdächtige, der für den Brand vor der Synagoge der jüdischen Gemeinde Gießen verantwortlich gemacht wird, ist in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert worden.

Bereits am Dienstagabend ist der 32-jähriger Mann wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Brandstiftung sowie des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen festgenommen worden. Das teilen die Staatsanwaltschaft Gießen sowie das Polizeipräsidium Mittelhessen jetzt mit.

Container in Brand gesetzt


Dem Beschuldigten wird nach derzeitigem Erkenntnisstand vorgeworfen, zunächst mehrere auf der Straße befindliche und mit Pappe und Altpapier befüllte Rollcontainer in den Eingangsbereich der Synagoge geschoben und das darin befindliche Papier sowie die Container in Brand gesetzt zu haben. Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, den sogenannten "Hitlergruß" gezeigt zu haben.

Aufgrund des zügigen Einschreitens eines Passanten konnte der Brand schnell gelöscht und ein Ausbreiten der Flammen auf das Wohngebäude sowie die Synagoge verhindert werden. Ein Zeuge sprach den Mann an und hielt ihn, zusammen mit einem weiteren Zeugen, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort fest. Sowohl im Eingangsbereich der Synagoge als auch am Gebäude selbst entstand Sachschaden in bislang unbekannter Höhe.

Hinweise auf eine psychische Erkrankung


"Im Rahmen der Ermittlungen haben sich Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen ergeben. Inwiefern dem Tatgeschehen eine gezielte politische Motivation zugrunde lag, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen", berichtet die Staatsanwaltschaft.

Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am Mittwochnachmittag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Gießen vorgeführt. Diese ordnete die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. (red)

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