Fasching im Main-Kinzig-Kreis: Polizei macht deutliche Ansage
Sonntag, 01.02.2026
von Redaktion Kinzig News
MAIN-KINZIG-KREIS - Die närrischen Tage steuern auf ihren Höhepunkt zu, doch für Feierwillige im Straßenverkehr zieht die Polizei Südosthessen nun klare Grenzen. Ab sofort und bis mindestens Aschermittwoch müssen Autofahrer im gesamten Dienstbezirk mit verstärkten Kontrollen rechnen.
Das Ziel der Beamten: Wer feiert, soll sicher ankommen – wer sich berauscht ans Steuer setzt, wird konsequent aus dem Verkehr gezogen. Die Beamtinnen und Beamten werden sowohl stationär als auch mobil präsent sein. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Fahrtüchtigkeit.
Null Toleranz bei Alkohol und Drogen
Polizeisprecher Thomas Leipold stellt klar: "Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß auf.“ Das gilt nicht nur für Pkw-Fahrer. Auch wer auf das Fahrrad, Pedelec oder den E-Scooter ausweicht, unterliegt den gesetzlichen Promillegrenzen. Die Polizei rät dringend dazu, die Rückreise bereits vor der ersten Partyrunde zu planen. Busse und Bahnen seien die einzige sichere Alternative, um nach dem Konsum von Alkohol sicher nach Hause zu gelangen.
Ein häufiger Irrtum führt oft am Morgen nach der Feier zu Problemen: der Restalkohol. Der menschliche Körper baut pro Stunde lediglich etwa 0,1 bis 0,2 Promille ab. Wer bis tief in die Nacht feiert, ist am nächsten Vormittag oft bisher nicht fahrtüchtig. Die Beamten warnen davor, sich zu früh wieder hinter das Steuer zu setzen, da die Reaktionsfähigkeit auch bei vermeintlich geringen Werten massiv eingeschränkt bleibt.
Teure Quittung für eine Trunkenheitsfahrt
Die rechtlichen Konsequenzen sind drastisch und können die Haushaltskasse weit über die Kosten eines Taxis hinaus belasten:
- Ab 0,3 Promille: Bereits hier drohen Strafen, wenn Fahrfehler oder Gefährdungen vorliegen.
- Ab 0,5 Promille: Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro, bis zu drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit. Der Entzug der Fahrerlaubnis und hohe Geldstrafen sind die Regel.
- Fahranfänger (unter 21 Jahre): Hier gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze. Verstöße führen zu Bußgeldern, Aufbauseminaren und einer verlängerten Probezeit.
Kostüme im Auto: Freiheit mit Grenzen
Auch bei der Wahl der Verkleidung ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich darf man im Kostüm am Steuer sitzen, solange die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind. Das Gesicht darf nicht verdeckt sein, und festes Schuhwerk ist Pflicht. Wer mit Maske oder sperrigem Kostüm fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Im Falle eines Unfalls droht zudem der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Empfehlung der Experten: Das Kostüm im Zweifel erst am Zielort anlegen.
Die Polizei wird während der Umzüge und Veranstaltungen verstärkt Präsenz zeigen und steht Bürgern vor Ort auch für Fragen zur Verfügung. Der Tenor der Ordnungshüter ist deutlich: Fasching feiern ja, aber niemals auf Kosten der allgemeinen Sicherheit. (red)