Kurierfahrer auf A7 mit Handy am Steuer gesichtet: Der Hintergrund macht sprachlos
Samstag, 31.01.2026
von Redaktion Kinzig News
KIRCHHEIM - Ein 25-jähriger Kurierfahrer streamte am vergangenen Donnerstagabend seine Fahrt über die winterliche A7 live im Netz – inklusive Chat-Interaktion bei schneebedeckter Fahrbahn, bis die Autobahnpolizei den "Auftritt“ beendete.
Wie ein Sprecher erst kürzlich mitteilte, erreichte die Autobahnpolizei gegen 22.15 Uhr am vergangenen Donnerstag ein Zeugenhinweis, der gleichermaßen kurios wie erschreckend war: Ein aufmerksamer Bürger hatte beobachtet, wie ein Sprinter-Fahrer in der Nähe von Kirchheim seine Kurierfahrt live auf einer bekannten Videoplattform übertrug. Während der Transporter über die Autobahn rollte, verfolgten Zuschauer weltweit das Geschehen – und der Fahrer hielt den Kontakt zur Community.
Chat-Interaktion trotz Schnee und Glätte
Die Bedingungen auf der A7 waren zu diesem Zeitpunkt alles andere als sendetauglich: Winterliche Straßenverhältnisse und teils schneebedeckte Fahrbahnen erforderten eigentlich die ungeteilte Aufmerksamkeit des Fahrers. Stattdessen soll der 25-Jährige aus dem Landkreis Ansbach nicht nur die Kamera laufen gelassen, sondern aktiv auf Fragen aus dem Chat reagiert haben, die auf seinem Smartphone-Display erschienen.
Beamte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld fackelten nicht lange. Sie konnten den beschriebenen Sprinter lokalisieren und zogen den "Streamer“ aus dem Verkehr.
Beweissicherung in Echtzeit
Der Fall weist eine juristische Besonderheit auf: Da die Fahrt live im Internet übertragen wurde, konnten die Beweise für das Fehlverhalten praktisch in Echtzeit gesichert werden. Gegen den jungen Mann wurde umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bestätigt sich der Verdacht der verbotswidrigen Handynutzung, kommen auf den Fahrer Konsequenzen wie ein Mindestbußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zu.
Die Rechtslage: Es muss nicht immer "Hand am Ohr“ sein
Die Polizei nutzt diesen Vorfall für eine deutliche Warnung. Viele Autofahrer unterschätzen, wann die Handynutzung bereits strafbar ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, das Gerät in der Hand zu halten. Bereits das Ablesen von Nachrichten, das Bedienen des Displays oder die Interaktion mit Apps gilt als Verstoß, wenn der Blick dabei von der Fahrbahn abgewendet wird.
Da Ablenkung zu den häufigsten Unfallursachen gehört, warnt die Behörde eindringlich: Besonders bei Glätte und Schnee zählt jede Sekunde Reaktionszeit. Das Fazit der Beamten ist ebenso simpel wie lebenswichtig: Sicherheit geht vor Klicks und Likes. (red)