MAIN-KINZIG-KREIS

Klimaschutz an der A66 - Bebauungsplan für Photovoltaikanlagen gefordert

Symbolbild: Pixabay


Mittwoch, 08.01.2020
von Lena Eberhardt/PM

MAIN-KINZIG-KREIS - Die CDU-Fraktion Bad Orb begrüßt die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, mit der  Aufstellung eines Bebauungsplans entlang der Bundesautobahn Photovoltaikanlagen auf freier Fläche zu ermöglichen. Das Klimaschutzkonzept, das auf Initiative der CDU entstanden ist, sieht bereits heute die Nutzung von Dächern öffentlicher Immobilien für Photovoltaikanlagen vor, wie auf der Feuerwache oder auch auf dem Gebäude der Stadtverwaltung vor.

Zum Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage“nimmt Bernhard Acker, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion, für seine Fraktion wie folgt Stellung: "Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung haben wir gemeinsam festgelegt, dass in Bad Orb entlang der A66 Photovoltaikanlagen auf einem Streifen von 200 Meter parallel zur Autobahn entstehen können. Dies ist ein guter Beschluss, mit dem wir die umfangreichen Bemühungen der Stadt Bad Orb um einen weiteren zielführenden Baustein ergänzen. 

Zu der geplanten Anlage können wir feststellen, dass an der betreffenden Stelle eigentlich eine Konkurrenzsituation zwischen Futtermittelproduktion und Energieerzeugung besteht. Bei näherer Betrachtung muss man jedoch feststellen, dass ein großer Anteil Mais, der bei uns angebaut wird, nicht als Viehfutter genutzt, sondern in eine Biogasanlage transportiert wird. Die Energieausbeute ist pro Quadratmeter bei einer PV Anlage ein- bis zweimal größer als auf der gleich großen Fläche Mais. Wenn man davon ausgeht, dass unter einer PV Anlage nicht gedüngt und keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden, kann man dem Bau einer solchen Anlage zustimmen.“

Wie Acker weiter ausführt, fordert die CDU-Fraktion von dem zukünftigen Betreiber der Anlage die Einhaltung der üblichen Vorgehensweisen ein, zu denen unter anderem ein Vorschuss für die zu erwartenden städtischen Verwaltungskosten im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans zählen. Ebenso sollte eine Rückbaubürgschaft vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Anlage nach dem Ende der Laufzeit komplett zurückgebaut werden kann. +++

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