Freundin mit Stich ins Herz getötet? Angeklagter widerspricht um jeden Preis
Sonntag, 15.02.2026
von Redaktion Kinzig News
FRANKFURT AM MAIN/BAD HOMBURG - Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Bad Homburg hat der Prozess gegen ihren 44-jährigen Lebensgefährten begonnen. Vor dem Frankfurter Landgericht wies der Angeklagte zum Auftakt jede Tötungsabsicht von sich und sprach stattdessen von einem tragischen Unglücksfall während eines heftigen Streits.
Die Ereignisse vom frühen Abend des 28. September 2024 werfen ein düsteres Licht auf eine Beziehung, die laut Zeugenaussagen schon lange von Gewalt geprägt war. Die Verteidigerin des angeklagten Italieners schilderte eine Version des Geschehens, die den Vorwurf des Vorsatzes entkräften soll.
Schilderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gehen weit auseinander
Demnach habe der Mann das Messer lediglich vorgehalten, um seine Partnerin einzuschüchtern und sie zum Gehen zu bewegen. In der darauffolgenden körperlichen Auseinandersetzung sei die Frau auf ihn losgegangen, um ihm die Augen auszukratzen, und sei dabei unglücklich in die Klinge gelaufen.
Die Staatsanwaltschaft zeichnet jedoch ein gänzlich anderes Bild der Tatnacht in der Bad Homburger Wohnung. Den Ermittlungen zufolge habe sich das Opfer massiv gegen den Angriff gewehrt, wobei ihr sogar mehrere Fingernägel abbrachen. Schließlich soll der 44-Jährige die Frau auf einer Matratze fixiert und ihr das Messer mit großer Wucht direkt in die Brust gestoßen haben.
Unschuldiger wegen Falschaussage zunächst festgenommen
Trotz seiner späteren Versuche, die starke Blutung zu stoppen und den Notruf zu wählen, verstarb die Frau kurze Zeit später im Krankenhaus an der schweren Herzverletzung. Ein weiterer schwerwiegender Punkt der Anklage betrifft das Verhalten des Mannes unmittelbar nach der Tat. Er steht unter dem Verdacht der falschen Verdächtigung, da er gegenüber der Polizei zunächst behauptet hatte, ein fremder Mann habe plötzlich vor der Tür gestanden und die Frau attackiert.
Aufgrund dieser Falschaussage wurde ein Unschuldiger kurzzeitig festgenommen. Erst nach seiner eigenen Verhaftung wenige Tage später und dem Beginn der Untersuchungshaft korrigierte der Angeklagte seine Darstellung und begründete die ursprüngliche Lüge mit einem Zustand extremer Panik und Überforderung.
Auch Angehörige der Verstorbenen kommen zu Wort
Im Zeugenstand kamen am ersten Prozesstag auch Angehörige der Verstorbenen zu Wort, deren Schilderungen die Verteidigungsstrategie des Angeklagten belasten. Sie berichteten von einer Historie der Misshandlungen und erklärten, die Frau sei in der Vergangenheit mehrfach mit Hämatomen erschienen.
Besonders erschütternd war die Aussage über einen früheren Vorfall, bei dem der Mann seiner Freundin bereits einmal ein Messer in den Oberschenkel gerammt haben soll. Die Schwurgerichtskammer hat für das Verfahren mehrere Termine angesetzt und plant derzeit, das Urteil am 23. März zu verkünden. (red)