Erste Straßensperrungen

MKK: Krötenwanderung beginnt - in Gewässernähe besonders vorsichtig fahren

Einige Kröten machen sich bei milden Temperaturen schon ab Ende Februar auf den Weg zu ihren Laichplätzen. - Symboldbild: Pixabay


Sonntag, 22.02.2026

MAIN-KINZIG-KREIS - Die Krötenwanderungen sorgt für erste Straßensperrungen: Einige Kröten machen sich bei milden Temperaturen schon ab Ende Februar auf den Weg zu ihren Laichplätzen – in den kommenden Wochen werden es Millionen sein.

Dabei überqueren sie häufig Straßen, was nicht nur die Tiere in Gefahr bringt, sondern auch besondere Achtsamkeit von allen Verkehrsteilnehmenden erfordert. Anton Hofmann, ACE-Pressesprecher in den Kreisen Main-Kinzig und Wetterau, gibt Hinweise zur sicheren Fahrt während der Krötenwanderung.

Hinweisschilder beachten


Sobald die nächtlichen Temperaturen konstant über fünf Grad Celsius liegen, erwachen die heimischen Kröten aus ihrer Winterstarre und beginnen ihre Wanderung. Auf dem Weg zu ihren Laichplätzen machen sie auch vor Straßen nicht Halt. Insbesondere rund um Seen, Teiche oder Tümpel besteht ein erhöhtes Risiko von Amphibien auf der Fahrbahn.

Bei ihrem Marsch in der Dämmerung oder bei Dunkelheit sind die Tiere selbst schwer zu erkennen. Teils werden besonders stark frequentierte Straßen zum Schutz gesperrt. Sonst weisen entsprechende Verkehrsschilder vielerorts auf die Krötenwanderung hin und sollten unbedingt ernst genommen werden.

Das heißt: Tempo reduzieren, vorausschauend unterwegs sein und auch den Fahrbahnrand im Blick behalten. Denn häufig sind neben den Tieren auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterwegs, um beispielsweise Schutzzäune zu kontrollieren. Von einer eigenmächtigen Krötenrettung sollte abgesehen werden. Vor allem nachts besteht die Gefahr, dabei von anderen Verkehrsteilnehmenden übersehen zu werden.

Archivfotos (2): Anton Hofmann

Archivfotos (2): Anton Hofmann

Keine Brems- und Ausweichmanöver riskieren


Wer Kröten auf der Fahrbahn bemerkt, darf sich nicht zu plötzlichen Brems- oder Ausweichmanöver verleiten lassen, wenn nachfolgende oder entgegenkommende Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet werden könnten. Kommt es zu einem Auffahrunfall, ist für die Rechtsprechung neben der jeweiligen Verkehrssituation auch die Größe des Tieres relevant: Ein Kleintier auf der Straße, wozu auch Kröten zählen, rechtfertigt in der Regel weder Brems- noch Ausweichmanöver. Für Kröten ausweichen oder bremsen darf also nur, wer ausschließen kann, dadurch sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr zu bringen.

Rutsch- und Sturzgefahr nicht unterschätzen


Trotz aller Schutzmaßnahmen lässt es sich leider nicht gänzlich vermeiden, dass Amphibien in ihrer Wanderzeit überfahren werden. Zu Schäden am Fahrzeug kommt es beim Überfahren von Kröten in der Regel nicht, jedoch bleibt häufig ein Schmierfilm auf der Fahrbahn zurück, der vor allem für Zweiradfahrende Rutschgefahr bedeutet. Der ACE warnt daher insbesondere Motorrad-, Roller- und Fahrradfahrende, die Sturzgefahr nicht zu unterschätzen.

In bekannten Krötenwandergebieten sollte langsam und besonders achtsam gefahren werden. Wer kann, nimmt besser einen sicheren Umweg in Kauf. (red)

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