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"Großer Erfolg für alle Patienten": Hilfsmittel-Ausschreibungen in Orthopädie-Technik abgeschafft

Axel Ruppert, Orthopädie-Meister und Inhaber des Vital-Zentrums Ruppert, berät eine Patientin in den Ausstellungsräumen in der Gartenstraße. - Fotos: Vital-Zentrum Ruppert


Freitag, 10.01.2020
von Lena Eberhardt/PM

ANZEIGE - Der Patient und die Qualität stehen endlich wieder im Vordergrund: Die Ausschreibungen für orthopädische Hilfsmittel sind seit Ende des vergangenen Jahres Geschichte. Jetzt können sich die Patienten wieder selbst ihre Versorger aussuchen und werden von ihrer Krankenkasse nicht mehr zwangsweise auf den Gewinner einer Ausschreibung verwiesen. „Das verspricht höhere Qualität und bessere regionale Versorgung“, betont Axel Ruppert vom Vital-Zentrum Ruppert.

„Das ist ein großer Erfolg für alle Patientinnen und Patienten“, sagt Axel Ruppel, Orthopädie-Meister und Inhaber des Schlüchterner Vital-Zentrums Ruppert. Seit Kurzem können Patienten wieder selbst wählen, wer sie mit orthopädischen Hilfsmitteln versorgen soll. Das hat die Bundesregierung im Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen, das am 1. Dezember wirksam wurde.

Davon betroffen sind einige orthopädische Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, Anti-Dekubitusmatratzen, Gehhilfen, Pflegebetten oder Badewannenlifter.

Bislang wurden diese Hilfsmittel von verschiedenen Krankenkassen ausgeschrieben und dann an den günstigsten Anbieter gegeben. Ruppert: „Das hatte oftmals zur Folge, dass ein Patient zum Beispiel ein Pflegebett von einem weit entfernten, teilweise bundesweit agierendem Anbieter geliefert wurde. Diese Entfernung bringt Probleme bei der Beratung, Reparaturen und besonders bei Notdiensten mit sich.“ Man müsse auch bedenken, dass die Betroffenen meist unerwartet ein Pflegefall werden. „Da ist es zusätzlicher Stress für die Patienten und Angehörigen, wenn sie erst schauen müssen, woher sie welches Hilfsmittel bekommen.“ Da wolle man nicht lange auf die Hilfsmittel warten, gerade wenn es um Entlassungen aus dem Krankenhaus geht. Das war bei Lieferungen über die Ausschreibungsgewinner aber durchaus der Fall.

Eine Mitarbeiterin des Vital-Zentrums Ruppert informiert eine Kundin über Gehhilfen in den Ausstellungsräumen in der Gartenstraße.

Eine Mitarbeiterin des Vital-Zentrums Ruppert informiert eine Kundin über Gehhilfen in den Ausstellungsräumen in der Gartenstraße.

Das ist mit dem neuen Gesetz passé. „Jetzt herrscht endlich wieder Wahlfreiheit“, betont Ruppert. „Die Patienten können sich aussuchen, wer sie mit Hilfsmitteln versorgen soll. Das führt ganz sicher zu einer Qualitätssteigerung. Außerdem wird somit eine wohnortnahe Versorgung wieder möglich.“ Der Patient kann wieder zu seinem lokalen Sanitätshaus gehen und wird nicht gezwungen, das billigste Angebot anzunehmen. Dort kann er sich die Gerätschaften auch direkt anschauen, zum Beispiel in der Ausstellung des Vital-Zentrums Ruppert in der Schlüchterner Gartenstraße.

Und dass diese Gesetzesänderung große Bedeutung hat, zeigt eine Zahl für Deutschland, die beachtlich ist: Es geht um mehr als 20 Millionen Hilfsmittel-Versorgungen pro Jahr. „Tendenz steigend“, sagt Ruppert und meint damit den demografischen Wandel.

Auch der Präsident des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik Klaus-Jürgen Lotz feiert das als Erfolg. In einer Pressemitteilung sagte er: „Damit ist der unwürdige Preiskampf auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten hoffentlich vorbei. Die Politik hat sich klar für die Qualität der Versorgung positioniert.“ +++

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