HANAU

Das System Sylvia D.: Sohn der Angeklagten sagt im Mordprozess gegen Hanauer Sektenführerin aus

Sylvia D. muss sich wegen des Mordes an den vierjährigen Jungen verantworten. - Foto: Moritz Pappert


Dienstag, 14.01.2020
von Gelnhäuser Neue Zeitung

HANAU - Kontrollen, Verhöre, Bestrafungen – was Manuel D. über seine Kindheit im Haus seiner Eltern berichtet, klingt wie die Beschreibung einer totalitären Diktatur. Der heute 41-Jährige hat am Montag im Mordprozess gegen die mutmaß­liche Hanauer Sektenführerin Sylvia D. als erster der beiden leiblichen Söhne der Angeklagten ausgesagt. Die 72-Jährige steht seit Oktober vor dem Hanauer Landgericht, weil sie im Sommer 1988 einen vierjährigen Jungen in ihrem Haus in einem Sack erstickt haben soll.

Das System Sylvia D. ist einfach – ganz oben steht sie, dann kommt ihr Mann, alle anderen stehen ganz weit unten. So zumindest erinnert sich der leibliche Sohn der Angeklagten in seiner Einlassung vor dem Hanauer Landgericht an die Kindheit, die er im Haus seiner Eltern verbracht hat. An ein normales Familienleben war nicht zu denken.

Ein Leben in Angst vor Hölle und Krebs

Kurz nach der Geburt des Zeugen ziehen seine Eltern von Darmstadt nach Hanau. Etwa um diese Zeit beginnen sie laut Aussage Menschen um sich zu scharen, die Sylvia D. als eine Art Lichtfigur verehren. Die Mutter analysiert die Träume ihrer Familienmitglieder und Anhänger, deutet diese und gibt Anweisungen, wie sie sich vom Bösen befreien können. Wer den Anweisungen nicht folgt, fürchtet in die Hölle zu kommen oder an Krebs zu erkranken. „Es war üblich, dass die Gruppenmitglieder ihr Vermögen meiner Mutter zur Verfügung stellten“, sagt der Zeuge. Mit dem Geld baut der Vater ein großes Medienunternehmen auf, das noch heute besteht.

Die Anhänger hätten Sylvia D. nicht nur ihr Geld überlassen, sondern oft auch die eigenen Kinder zur Erziehung. Ihre Erziehungsmethoden beschreibt er als „brutal in jeder Hinsicht.“ Noch heute sehe er vor sich, wie die Mutter seine Adoptivschwester an den Haaren über den Flur schleift, mit dem Kochlöffel auf die Kinder einschlägt, sie ohrfeigt. „Noch schlimmer als die körperliche war die psychische Gewalt.“  Zu den schlimmsten „Erziehungsmethoden“ habe ein Leinensack gehört, in den Kinder zeitweise eingeschnürt worden seien und in dem der vierjährige Jan im Sommer 1988 erstickte. Dessen Mutter gehört noch heute zu den Anhängern der Angeklagten. 

Jan H. als Reinkarnation Adolf Hitlers bezeichnet

An den Getöteten kann sich der Zeuge nur noch undeutlich erinnern. „Er war blass, hat kein Wort gesagt und immer wieder ungewöhnlich laut geschrien. Ich hielt ihn zunächst für einen Autisten, habe später aber erfahren, dass er sich mit den anderen Pflegekindern unterhalten hat.“ Die Mutter habe ihn stets als Beispiel für das benutzt, was passiert, wenn Menschen dem Bösen verfallen und ihn als Reinkarnation Adolf Hitlers bezeichnet.

Vater soll Briefe im Auftrag Gottes geschrieben haben

Die Rolle des mittlerweile gestorbenen Vaters im System bleibt rätselhaft. Der Zeuge bezeichnet ihn als Nutznießer der mutmaßlichen Sekte. „Während meine Mutter verängstigt im Keller saß, hat er ein Medienunternehmen geführt, finanziert vom Geld ihrer Anhänger.“ In Briefen, die angeblich von Gott stammten, habe der Vater der Mutter Anweisungen gegeben. Dass er den Tod des Jungen beauftragt habe, hält der Sohn jedoch für unwahrscheinlich. Auch, ob seine Mutter den Jungen töten wollte, könne er nicht sagen. „Persönlich bin ich der Meinung, dass sich jemand, der ein Kind in einen Sack steckt, schuldig macht.“

Das Gericht muss nun klären, ob es sich bei Jans Tod um Mord oder Totschlag handelt, also ob die Tat nach gut 30 Jahren verjährt ist oder nicht. Zudem stellt sich die Frage, ob die Angeklagte unter einer psychischen Krankheit leidet. Das Urteil wird für Anfang August er­wartet.+++

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