Das Verwaltungsgericht hat gesprochen

Grimm-Haus in Hanau ist wohl endgültig Geschichte: Bürgerbegehren unzulässig

Statt Doppelstrukturen zu schaffen, investieren wir gezielt in die Weiterentwicklung unserer Stadt als Ganzes, sagt Hanaus OB Claus Kaminsky. - Archivfoto: KN/Tobias Rehbein


Mittwoch, 29.04.2026

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage im Verfahren um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Hanau braucht das Grimm-Haus“ abgewiesen.

Damit bestätigt das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Hanau und die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2023, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen (KINZIG.NEWS berichtete).

"Klare Entscheidung im Sinne von Rechtssicherheit"

HANAU / FRANKFURT AM MAIN -

„Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Es schafft die notwendige Klarheit und bestätigt, dass wir rechtlich sauber und verantwortungsvoll gehandelt haben“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky. „Es macht auch deutlich, dass Bürgerbegehren rechtlich klaren Vorgaben unterliegen, die es einzuhalten gilt.“

Im Kern folgte das Gericht der Argumentation der Stadt: Das Bürgerbegehren erfüllte die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraf 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nicht. Insbesondere fehle ein tragfähiger und nachvollziehbarer Kostendeckungsvorschlag. Dieser müsse Bürgerinnen und Bürgern die finanziellen Auswirkungen einer Entscheidung realistisch und transparent darstellen.

Baukosten von insgesamt einer Million Euro


Die im Bürgerbegehren genannten Baukosten von insgesamt einer Million Euro und die dazugehörigen Betriebskosten von 3.000 Euro wurden vom Gericht als nicht schlüssig bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Preise, auch schon zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Bürgerbegehrens im Februar 2023. Ebenso seien die vorgeschlagenen Finanzierungswege, unter anderem über Förderprogramme, zu ungenau und rechtlich nicht belastbar gewesen.

„Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Bindungswirkung wie ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Deshalb müssen die Voraussetzungen strikt eingehalten werden, gerade bei finanziellen Fragen. Wer den Menschen eine Entscheidung vorlegt, muss auch ehrlich sagen, was sie kostet und wie sie bezahlt werden soll“, so Claus Kaminsky. „Das war hier nicht der Fall.“

"Es braucht kein zusätzliches Grimm-Museum in der Innenstadt"


„Es braucht kein zusätzliches Grimm-Museum in der Innenstadt. Mit GrimmsMärchenReich im Schloss Philippsruhe haben wir bereits ein etabliertes, erfolgreiches und inhaltlich überzeugendes Angebot, das vor kurzem seinen siebten Geburtstag gefeiert hat. Statt Doppelstrukturen zu schaffen, investieren wir gezielt in die Weiterentwicklung unserer Stadt als Ganzes.“

Abschließend stellt Oberbürgermeister Claus Kaminsky klar: „Das Urteil ist nicht nur eine juristische Bestätigung, sondern auch ein Signal für eine verantwortungsvolle Stadtpolitik. Wir werden unseren Weg einer nachhaltigen und realistischen Stadtentwicklung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger konsequent fortsetzen.“ (red)

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