Großangelegte Gastro-Kontrollen: Erhebliche Verstöße geahndet - Haftbefehl vollstreckt
Montag, 11.05.2026
MAINTAL - Behördenübergreifende Kontrollaktion in Maintal am Samstagabend: Dabei sind mehrere Gaststätten und gastronomische Betriebe unter die Lupe genommen worden ...
An den Maßnahmen beteiligt waren Einsatzkräfte der Polizeistation Maintal, der Steuerfahndung, des Zolls, der Kriminalpolizei sowie der Stadtpolizei Maintal. Ziel der Kontrollen war insbesondere die Überprüfung der Einhaltung steuerlicher, gewerberechtlicher sowie ordnungsrechtlicher Vorschriften.
Offener Haftbefehl vollstreckt
Insgesamt wurden 68 Personen kontrolliert und fünf Lokale einer intensiven Überprüfung unterzogen. Bereits im frühen Verlauf der Maßnahmen konnte ein offener Haftbefehl in Höhe von 2.500 Euro vollstreckt werden.
Der Zoll stellte im Rahmen seiner Kontrollen erhebliche Verstöße im Zusammenhang mit Tabakwaren fest. So wurden über 14 Kilogramm zwar versteuerter, jedoch offenbar unrechtmäßig in Verkehr gebrachter Tabak sowie mehr als zwei Kilogramm unversteuerter Tabak sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen wurden entsprechende Anzeigen gefertigt.
Bauliche und betriebliche Mängel
Auch die Stadtpolizei dokumentierte mehrere bauliche und betriebliche Mängel in den überprüften Objekten, die im weiteren Verlauf ordnungsrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus wurden insgesamt 13 Glücksspielautomaten aufgrund unsachgemäßer Nutzung durch die Behörden versiegelt. Ein weiterer Automat wurde als vollständig illegal eingestuft und unmittelbar beschlagnahmt.
Im Bereich der waffenrechtlichen Vorschriften leitete die Polizei zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, nachdem ein entsprechender Verstoß festgestellt worden war. Die Steuerfahndung verhängte im Zuge ihrer Prüfungen zudem zwei Bußgelder wegen fehlerhafter beziehungsweise unsachgemäßer Kassennutzung.
In mehreren der kontrollierten Lokalitäten wurden zudem in Sanitärbereichen weißliche Substanzen in geringsten Mengen aufgefunden. Ob es sich dabei um Drogen handelte, ließ sich aufgrund der nicht ausreichenden Testfähigkeit nicht feststellen. (red)