REGION

Stadion-Verbot für Zündler! Innenminister: "Anti-Fans gehören verbannt"

Feuerwerk in der Commerzbank-Arena. Dagegen will der Innenminister vorgehen. - Foto: Frank Rumpenhorst/dpa


Donnerstag, 16.01.2020
von CHRISTIAN P. STADTFELD

REGION - Seine Botschaft an alle Chaoten und Gewalttäter ist unmissverständlich: "Anti-Fans, die den echten Fans den Stadionbesuch durch Pyros und Gewalt verderben, gehören von den Vereinen aus den Stadien verbannt." Das fordert Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) und erklärt nach Nachfrage von KINZIG.NEWS: "Wer Bengalos in Menschenmengen zündet, macht sich schon heute strafbar. Eine Fankurve ist kein rechtsfreier Raum, in dem das Recht des Stärkeren oder der Lautesten gilt."

Alle Innenminister seien sich darüber einig, dass das Abbrennen von Pyrotechnik in Menschenmengen härter bestraft werden sollte. "Friedliche Fußballfans müssen es auch nicht einfach hinnehmen, von einzelnen Chaoten mit glühend heißen Fackeln und beißendem Rauch schikaniert zu werden", so Beuth, der seit 2014 hessischer Innen- und Sportminister ist. "Das Abfackeln der heißen Bengalos hat nichts mit Fankultur zu tun." Im Gegenteil: Es gefährde die Sicherheit und führe zu Recht immer wieder zu Fanausschlüssen. "Alle, die für den Sport Verantwortung tragen, sollten an einem Strang ziehen und entschlossen dafür eintreten, diese Bengalos aus unseren Stadien zu verbannen."

Hessens Innenminister Peter Beuth. - Archivfoto: Martin Engel

Hessens Innenminister Peter Beuth. - Archivfoto: Martin Engel

Bereits auf der 209. Innenministerkonferenz (IMK) im Jahr 2018 in Magdeburg hatte Innenminister Beuth dafür geworben, dass das bereits verbotene Abbrennen von Pyrotechnik in oder gegen Menschenmengen härter bestraft werden soll. Nach der hessischen Initiative soll der Einsatz explosionsgefährlicher Stoffe in oder gegen Menschenmengen mit mindestens einem Jahr geahndet werden. Hierfür muss das Sprengstoffgesetz entsprechend geändert werden, denn bisher wird das unerlaubte (soweit folgenlose) Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Ordnungswidrigkeit mit einem - von Land zu Land unterschiedlichem - Bußgeld behandelt. +++

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