"Beim Thema Sicherheit bleiben wir konsequent"

Verkehrskontrolle in Hanau deckt auf: 111 Geschwindigkeitsverstöße in weniger als sechs Stunden

Im Rahmen einer gemeinsamen Verkehrskontrolle haben Einsatzkräfte der Stadtpolizei, der Landespolizei, der städtischen Zulassungsstelle sowie ein Sachverständiger der GTÜ zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt. - Foto: Stadt Hanau


Dienstag, 16.06.2026

HANAU - „Wer sich nicht an Regeln hält, muss das auch spüren. Wir bleiben beim Thema Sicherheit konsequent und führen sichtbare und verdecke Kontrollen in vielen verschiedenen Bereichen durch, um den Hanauerinnen und Hanauern sowie Gästen unserer Stadt eine möglichst unbeschwerte Zeit hier zu ermöglichen“, sagt Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley.

Zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt


Im Rahmen einer gemeinsamen Verkehrskontrolle haben Einsatzkräfte der Stadtpolizei, der Landespolizei, der städtischen Zulassungsstelle sowie ein Sachverständiger der GTÜ zahlreiche Verkehrsverstöße geahndet. Die Kontrollmaßnahme mit integrierter Geschwindigkeitsüberwachung fand in der Aschaffenburger Straße in Fahrtrichtung Hanau-Wolfgang statt.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte außerhalb der geschlossenen Ortschaft in einem Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern. Im Zeitraum von 16.40 Uhr bis 22.50 Uhr wurden insgesamt 2.877 Fahrzeuge erfasst.

Allein 111 Geschwindigkeitsverstöße


„Dabei haben wir 111 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Nach Abzug der Messtoleranz lagen die festgestellten Überschreitungen zwischen sechs und 32 Stundenkilometern. Die daraus resultierenden Verwarnungs- und Bußgelder bewegen sich zwischen 20 und 200 Euro“, so Thorsten Wünschmann, Leiter des Hanauer Ordnungsamtes.

Bei der Kontrolle wurden 31 weitere Ordnungswidrigkeiten geahndet: Verstöße gegen die Anschnallpflicht, die nicht ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Fahrzeugen und Mängel bei der Ladungssicherung. Die Einsatzkräfte stellten auch mehrere schwerwiegende Verstöße fest: So wurde ein Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen. Gegen ihn wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. In zwei Fällen waren Fahrzeuge ohne bestehenden Versicherungsschutz unterwegs. Auch hier wurden Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden.

Erhebliche technische Mängel


Drei Fahrzeuge mussten aufgrund erheblicher technischer Mängel unmittelbar stillgelegt werden. Bei den festgestellten Defekten handelte es sich um sicherheitsrelevante technische Mängel, die einen weiteren Betrieb der Fahrzeuge nicht zuließen. Zusätzlich wurden mehrere Mängelkarten wegen technischer Beanstandungen ausgestellt. Ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz wurde festgestellt. (red)

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