"Sorgfältiger und umfassender Abwägungsprozess"

Main-Kinzig-Kreis und Schulamt erklären: "Elisabeth-Strupp-Schule bleibt fünfzügig"

Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger und das Staatliche Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis haben gemeinsam auf eine Initiative von Eltern der Elisabeth-Strupp-Schule (ESS) in Gelnhausen reagiert. - Symboldbild: Pixabay


Mittwoch, 17.06.2026

GELNHAUSEN - Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger und das Staatliche Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis haben gemeinsam auf eine Initiative von Eltern der Elisabeth-Strupp-Schule (ESS) in Gelnhausen reagiert.

Die Eltern hatten sich für eine Erweiterung des künftigen fünften Jahrgangs ausgesprochen und gefordert, sechs statt der im geltenden Schulentwicklungsplan vorgesehenen fünf Klassen einzurichten, um möglichst allen Erstwünschen bei der Schulwahl entsprechen zu können. Von der Fünfzügigkeit könne jedoch nicht abgewichen werden, betonen der Kreisausschuss und das Staatliche Schulamt in einem Brief an den Elternbeirat.

"Sorgfältiger und umfassender Abwägungsprozess"


Der Wunsch nach einer Rückkehr zur Sechszügigkeit, entgegen den Vorgaben des Schulentwicklungsplans und gegen Grundlagen des Hessischen Schulgesetzes, an denen sich die Entscheidung vor zwei Jahren orientiert hat, sei nachvollziehbar und spiegele die hohe Nachfrage nach der Elisabeth-Strupp-Schule wider.

Gleichzeitig machen Landrat Thorsten Stolz, Kreisbeigeordneter Jannik Marquart und die Leiterin des Staatlichen Schulamts, Silke Siekemeyer, deutlich, dass die Begrenzung auf fünf Klassen das Ergebnis eines „sorgfältigen und umfassenden Abwägungsprozesses des Schulträgers und des Staatlichen Schulamts“ sei. Darin seien verschiedene Entwicklungsszenarien für die Schullandschaft in Gelnhausen, Gründau und den umliegenden Kommunen geprüft und die Auswirkungen auf die gesamte regionale Schullandschaft sorgfältig bewertet worden. Am Ende stand die bewusste Entscheidung, die Elisabeth-Strupp-Schule künftig fünfzügig zu führen, so wie es im Schulentwicklungsplan vorgegeben ist.

"Vielfalt der Bildungsangebote in der Region erhalten"


„Diese Entscheidung verfolgt mehrere miteinander verknüpfte Ziele: Sie trägt dazu bei, ein zweckmäßiges wohnortnahes schulisches Angebot sicherzustellen, die Vielfalt der Bildungsangebote in der Region zu erhalten, stärkt zugleich die Anton-Calaminus-Schule nachhaltig und wirkt der angespannten Kapazitätssituation an der Elisabeth-Strupp-Schule entgegen, deren Größe in den vergangenen Jahren bereits erheblich zugenommen hat“, schreiben der Main-Kinzig-Kreis und das Staatliche Schulamt in dem gemeinsamen Antwortbrief an die Elternschaft.

Schulträger und Schulaufsicht betonen, dass sie die Entwicklung aller Schulstandorte im Kreis im Blick behalten müssten. Grundlage hierfür sei die langfristig angelegte Schulentwicklungsplanung des Main-Kinzig-Kreises. Über den Schulentwicklungsplan können Schulgrößen festgelegt und Einzugsbereiche gesteuert werden, wenn dies für eine ausgewogene Bildungslandschaft erforderlich sei. Darin habe der Kreistag die Fünfzügigkeit festgeschrieben, und die Fachbehörden hätten vor zwei Jahren entschieden, künftig von dieser Vorgabe nicht mehr abzuweichen.

Ein weiterer wichtiger Hintergrund ist das Hessische Schulgesetz


Dieses sieht Mindestgrößen für einzelne Bildungsgänge vor. Da an der Anton-Calaminus-Schule im benachbarten Gründau die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte für Haupt- und Realschulzweige perspektivisch unterschritten zu werden drohten, sahen sich die Verantwortlichen zu einer Entscheidung mit Lenkungswirkung veranlasst.

„Das bedeutet nun im Falle der Elternwünsche ‚pro ESS‘, dass wir dem verständlichen Wunsch nach einer einzelnen Lösung nicht für alle Eltern nachkommen können“, so der Kreis und das Staatliche Schulamt. Nach erneuter Prüfung des Anliegens sehen Schulträger und Staatliches Schulamt „keine neue Grundlage, die vor zwei Jahren getroffene Grundsatzentscheidung zur Fünfzügigkeit an der ESS zu verändern“. Dies geschehe aufgrund der „damals wie heute tragfähigen“ fachlichen, rechtlichen und schulentwicklungsplanerischen Erwägungen.

In ihrem Schreiben verweisen der Main-Kinzig-Kreis und das Staatliche Schulamt auch auf die stetige Weiterentwicklung der Anton-Calaminus-Schule. In den vergangenen Jahren seien dort erhebliche Investitionen vorgenommen worden. (red)

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