Falsch verstandene Tierliebe: Warum Ihr am Boden hockende Jungvögel nicht mitnehmen solltet
Samstag, 20.06.2026
HESSEN - Die Zeit des Ausflugs vieler Jungvögel ist gestartet ...
In Garten und Parks sind schon einige Vogelkinder selbstständig unterwegs, und bald werden weitere Jungvögel die schützenden Nester in Hecken oder Nistkasten verlassen. Den NABU erreichen deshalb immer wieder Anfragen von besorgten Tierfreunden, die scheinbar verlassene Jungvögel entdecken.
"Falsch verstandene Tierliebe"
„Unser Rat lautet immer: Erst länger beobachten, dann zur Not eingreifen. Die unerfahrenen und im Fliegen noch ungeübten Vogeljungen wirken auf den ersten Blick oft hilflos. Sie aufzunehmen, ist jedoch meist falsch verstandene Tierliebe“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen.
Der Ornithologe rät: „Lassen Sie die halbflüggen, befiederten Jungvögel erst einmal sitzen. Sollte nach mehreren Stunden kein Elternvogel auftauchen, kann es sein, dass sie tatsächlich verlassen sind und Hilfe brauchen.“
Eltern füttern Jungvögel weiter
Damit keine Jungvögel mitgenommen werden, die topfit und nur gerade dabei sind, sich selbstständig zu machen, stellt der NABU-Vogelexperte Bernd Petri klar: „Das herzzerreißende Rufen von scheinbar verlassenen Jungvögeln in Gärten und Parks sind keine Hilfe-, sondern Bettelrufe. So halten die Vogeljungen Kontakt zu ihren Eltern. Sie halten sich in der näheren Umgebung ihres Nests auf und werden dort von den Altvögeln einige Zeit lang weiter gefüttert.“
Greift der Mensch in dieser sensiblen Phase ein, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel. Nur wenn Jungvögel an gefährlichen Orten, wie Straßen und Gehwegen, sitzen oder akut von Katzen bedroht sind, sollte man sie vorsichtig aufheben und ins nächste Gebüsch setzen. Anders als bei Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn diese von einem Menschen berührt wurden.
Hilfe nur im Notfall nötig
„Wer helfend eingreifen will oder muss, sollte sich immer bewusst sein, dass Jungvögel Wildtiere sind, denen nur in einem Notfall geholfen werden darf. Ansonsten wäre dies ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz“, erläutert Petri. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank, und somit tatsächlich hilflos sind.
Petri weist darauf hin, dass Jungvögel, die mit nach Hause genommen werden, selbst bei fachgerechter Pflege deutlich schlechtere Überlebenschancen haben als in der freien Natur. (red)