Finanzierung als größte Baustelle: Zerbricht Hessen am Konzept Ganztagsschule?
Sonntag, 28.06.2026
von Redaktion Kinzig News
HESSEN - Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern schrittweise Anspruch auf Ganztagsbetreuung für ihre Grundschulkinder. In Hessen sehen sich viele Schulträger grundsätzlich vorbereitet. Gleichzeitig bleiben Finanzierung, Personal und Räume zentrale Probleme.
Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klassen. In den folgenden Jahren wird er ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch für alle Grundschulkinder gelten.
Acht Stunden Betreuung an fünf Tagen
Der Anspruch umfasst acht Stunden Betreuung pro Werktag von Montag bis Freitag. Die Unterrichtszeit wird dabei angerechnet. Grundsätzlich gilt der Anspruch auch in den Schulferien, wobei Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr möglich sind.
Eltern müssen das Angebot nicht nutzen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder aus anderen Gründen Betreuung benötigen.
48.000 Ganztagsplätze für Erstklässler erwartet
Die Landesregierung rechnet im kommenden Schuljahr mit rund 60.000 Schülerinnen und Schülern in der ersten Jahrgangsstufe. Bei einer angenommenen Nachfrage von 80 Prozent ergibt sich daraus ein Bedarf von etwa 48.000 Ganztagsplätzen.
Eine Umfrage des Hessischen Rundfunks unter hessischen Schulträgern zeigt: Die Mehrheit geht davon aus, den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Von 27 teilnehmenden Kreisen, kreisfreien Städten und weiteren Schulträgern antworteten 24 mit Ja. Drei weitere sehen eine Umsetzung nur mit Einschränkungen.
Finanzierung als größte Baustelle
Die größte Sorge vieler Kommunen bleibt die Finanzierung. Mehr als 80 Prozent der befragten Schulträger sehen hier Probleme. Fast alle Teilnehmer halten die Fördermittel von Bund und Land für nicht ausreichend.
Besonders deutlich wird das am Beispiel des Main-Kinzig-Kreises. Dort stehen nach Angaben des Kreises bis 2029 rund zwölf Millionen Euro Fördermittel erwarteten Investitionen von etwa 360 Millionen Euro gegenüber.
Laufende Kosten belasten Kommunen
Aus Sicht vieler Schulträger geht es nicht nur um Neu- und Umbauten. Auch laufende Kosten für Personal, Reinigung, Gebäudeunterhalt und Essensversorgung steigen.
Der Hessische Städtetag sieht deshalb weiter Klärungsbedarf. Sein Präsident Gert-Uwe Mende kritisiert, die Aufgabe sei langfristig so nicht finanzierbar. Der Verband prüft demnach weiterhin, ob eine Klage gegen die Regelung möglich ist.
Land verweist auf Millionenbeträge
Das hessische Kultusministerium verweist auf bereits aufgestockte Mittel für den Ganztag. Im Haushalt 2026 seien rund 458 Millionen Euro für Personalbereitstellungen vorgesehen.
Für Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Ausstattungsmaßnahmen stehen demnach insgesamt rund 292 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau zur Verfügung. Ein Teil davon kommt vom Bund, ein Teil von Land und Kommunen.
Personal bleibt knapp
Neben der Finanzierung bereitet auch die Personalsituation Schwierigkeiten. Mehr als die Hälfte der befragten Schulträger nennt Personal als Herausforderung.
Gesucht werden vor allem Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere pädagogische Fachkräfte. In einigen Regionen ist der Arbeitsmarkt angespannt. Teilweise greifen Träger deshalb auf Quereinsteiger zurück.
Sorge um Qualität der Betreuung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen sieht den Einsatz von Quereinsteigern als Notlösung. Ganztag dürfe nicht nur Aufsicht bedeuten, sondern müsse ein Bildungs- und Förderangebot bleiben.
Auch der Landeselternbeirat fordert, dass der Rechtsanspruch nicht nur formal erfüllt wird. Entscheidend sei, ob die Angebote den Bedürfnissen von Kindern und Familien tatsächlich gerecht werden.
Mensen und Aufenthaltsräume fehlen
Fast die Hälfte der Schulträger sieht zudem Probleme bei den Räumlichkeiten. Viele Grundschulen wurden ursprünglich nicht für ganztägige Betreuung gebaut.
Besonders häufig genannt werden fehlende Mensen, zu kleine Kapazitäten für die Mittagsverpflegung und der Bedarf an zusätzlichen Aufenthaltsräumen. Viele Gebäude müssten dafür umgebaut oder erweitert werden.
Eltern müssen weiter zahlen
Der Rechtsanspruch bedeutet nicht automatisch kostenlose Betreuung. In fast allen befragten Kommunen und Kreisen müssen Eltern weiterhin Beiträge zahlen.
Je nach Schulträger und Betreuungsmodell liegen die Kosten für acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche zwischen rund 50 und 280 Euro im Monat. Hinzu kommen häufig Kosten für das Mittagessen.
Anspruch kann eingeklagt werden
Mehrere Schulträger weisen darauf hin, dass der Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich einklagbar ist. Zuständig für die Erfüllung sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Damit bleibt die Umsetzung für Städte, Kreise und Gemeinden eine große Aufgabe. Viele von ihnen fühlen sich grundsätzlich vorbereitet, fordern aber mehr Unterstützung von Bund und Land. Denn ob der Ganztag langfristig funktioniert, entscheidet sich nicht allein an der Zahl der Plätze, sondern an Personal, Räumen, Qualität und Finanzierung. (red)