Urteil mit Folgen

Sturz auf dem Weg zum Imbiss: Gericht stärkt Homeoffice-Beschäftigte

Wer im Homeoffice arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf dem Weg zum Mittagessen gesetzlich unfallversichert sein. - Foto: Pixabay


Montag, 29.06.2026
von Redaktion Kinzig News

DEUTSCHLAND - Gute Nachrichten für Millionen Beschäftigte im Homeoffice: Wer während der Arbeitszeit zum Mittagessen unterwegs ist, kann dabei gesetzlich unfallversichert sein. Darauf weist das Landessozialgericht Darmstadt hin.

Voraussetzung ist, dass der Weg dazu dient, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und anschließend die berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Außerdem muss der Weg nur deshalb zurückgelegt werden, weil die Beschäftigten an ihrem Arbeitsort – in diesem Fall zu Hause – ihrer Arbeit nachgehen.

Wann der Versicherungsschutz greift

Entscheidend ist, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Homeoffice-Vereinbarung besteht. Dann kann das eigene Zuhause rechtlich als Arbeitsstätte gelten.

Auslöser der Entscheidung war der Fall einer Frau, die während der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeitete. Auf dem Weg zu einem Imbiss stürzte sie in ihrer Mittagspause und brach sich den Oberarm. Das Landessozialgericht wertete den Unfall als Arbeitsunfall – die gesetzliche Unfallversicherung muss damit grundsätzlich für die Folgen aufkommen.

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