Wegen Hitze und Trockenheit: Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen in Hanau sind tabu
Mittwoch, 15.07.2026
HANAU - Angesichts der anhaltenden Hitze und Trockenheit weist die Stadt Hanau darauf hin, dass das Grillen und das Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen nicht erlaubt sind. Diese Regelung betrifft auch das Mainufer im Stadtgebiet.
Grillen und Lagerfeuer sind tabu
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Hanau sind Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillplätzen zulässig. In Hanau gibt es zwei ausgewiesene Grillplätze, zum einen an der Klosterruine Wolfgang und zum anderen den Grillplatz Barbarossaquelle (Grillplätze in der Umgebung von Hanau). Diese werden jedoch in den Monaten Juni bis August aufgrund der erhöhten Brandgefahr grundsätzlich nicht vergeben.
Damit besteht aktuell keine Möglichkeit, in öffentlichen Anlagen legal zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entzünden. Auch am Mainufer ist das Grillen nicht gestattet. Darauf weisen entsprechende Verbotsschilder vor Ort hin.
Ein kleiner Funken genügt ...
Die aktuelle Wetterlage mit hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit erhöht das Risiko von Bränden erheblich. Bereits ein kleiner Funken oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle können ausreichen, um trockene Wiesen oder Gehölze in Brand zu setzen.
"Die bestehenden Regelungen dienen daher dem Schutz der öffentlichen Grünanlagen sowie der dort lebenden Tiere und tragen dazu bei, Gefahren für die Bevölkerung und Einsatzkräfte zu vermeiden", heißt es aus dem Hanauer Rathaus. (red)