Taxi- und Mietwagenkontrolle in Hanau: 36 der 48 unter die Lupe genommenen Fahrzeuge fallen durch
Dienstag, 28.07.2026
HANAU - Großangelegte behördenübergreifende Taxi- und Mietwagenkontrolle in Hanau mit einer erschreckenden Bilanz: Bei 36 der 48 unter die Lupe genommenen Fahrzeuge gab es etwas zu beanstanden.
Am Montag haben Einsatzkräfte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südosthessen gemeinsam mit Kräften des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, dem Zoll sowie der Stadt Hanau Taxis und Mietwagen kontrolliert.
Bei 36 der 48 unter die Lupe genommenen Fahrzeuge gab es etwas zu beanstanden
Im Verlauf der Kontrollmaßnahmen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 48 Taxis und Mietwagen. Dabei wurden bei 36 Fahrzeugen Verstöße beziehungsweise Mängel festgestellt. Beanstandet wurden unter anderem eine nicht ausreichende Anzahl an Warnwesten, fehlende Nichtraucherschilder im Fahrzeuginnenraum sowie - insbesondere bei Mietwagen - Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht
Diese verpflichtet private Mietwagenanbieter, die beispielsweise über eine Vermittlungsplattform gebucht wurden, nach Abschluss einer Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Ein Bereithalten im öffentlichen Verkehrsraum oder an Taxiständen zur Aufnahme neuer Fahrgäste ist demnach nicht zulässig, wurde aber vermehrt festgestellt.
Taxifahrer pöbelt Polizisten an
"Besonders hervorzuheben ist der Fall eines Taxifahrers, der sich während der Kontrolle gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten verbal ausfallend verhielt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Darüber hinaus wird sich der Fahrer voraussichtlich auch gegenüber der zuständigen Konzessionsbehörde für sein Verhalten verantworten müssen. Diese entscheidet unter anderem über die persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Ausübung der Personenbeförderung", heißt es aus dem Polizeipräsidium Südosthessen.
Auch die an den Kontrollen beteiligten Kräfte des Zolls stellten mehrere Unstimmigkeiten zwischen den gemeldeten Beschäftigungsverhältnissen und der tatsächlichen Auftragsausführung fest. Die festgestellten Sachverhalte bedürfen weiterer Ermittlungen. (red)