Nach 15 Jahren: Mutmaßlicher Vergewaltiger sitzt endlich hinter Gittern
Montag, 24.08.2026
von Redaktion Kinzig.News
WETZLAR - 15 Jahre nach der Vergewaltigung einer damals 22 Jahre alten Frau bei Wetzlar ist der Täter verurteilt worden. Das Landgericht Limburg sah es als erwiesen an, dass der inzwischen 61-Jährige die junge Frau im Juni 2011 mitgenommen und anschließend vergewaltigt hatte. Erst eine DNA-Spur brachte die Ermittler viele Jahre später auf seine Spur.
Der Fall galt lange als ungeklärt. Die damals 22-Jährige wollte nach einem Fest per Anhalter nach Hause fahren. Der spätere Täter nahm sie mit seinem Auto mit. Auf der Strecke zwischen Wetzlar und Hüttenberg-Weidenhausen stoppte er schließlich und vergewaltigte die Frau.
DNA-Treffer bringt nach Jahren den Durchbruch
Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte zunächst kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Der entscheidende Durchbruch gelang erst Anfang 2026. In einem anderen, mit der Vergewaltigung nicht zusammenhängenden Strafverfahren wurde dem Mann eine DNA-Probe entnommen.
Diese wurde mit bereits vorhandenen Spuren aus anderen Verfahren abgeglichen. Dabei ergab sich ein Treffer zu der Vergewaltigung aus dem Jahr 2011. Weitere Ermittlungen erhärteten den Verdacht gegen den heute 61-Jährigen.
61-Jähriger im März festgenommen
Am 13. März wurde der Mann schließlich in einer Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis festgenommen. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft leistete er dabei keinen Widerstand. Anschließend kam er in Untersuchungshaft.
Bereits Anfang April hatten Staatsanwaltschaft Limburg und Polizeipräsidium Mittelhessen den Fahndungserfolg öffentlich gemacht. Zu weiteren Details hielten sich die Behörden zunächst zurück, weil die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt noch liefen.
Gericht sieht Vergewaltigung als erwiesen an
Im nun abgeschlossenen Prozess kam das Landgericht Limburg zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte für die Tat verantwortlich ist. Ausschlaggebend war insbesondere die DNA-Spur, die nach eineinhalb Jahrzehnten die Verbindung zwischen dem 61-Jährigen und dem bislang ungeklärten Fall hergestellt hatte.
Mit dem Urteil findet damit zumindest die strafrechtliche Aufarbeitung eines Verbrechens ihren Abschluss, das die Ermittler seit 2011 beschäftigt hatte. Der Fall zeigt zugleich, welche Bedeutung moderne DNA-Abgleiche bei der Aufklärung lange zurückliegender Straftaten haben können. (red)