Bundesweiter Warntag

Damit Ihr vorbereitet seid: Morgen um 11:00 Uhr heulen die Sirenen

Am Donnerstag, 10. September, heulen bundesweit um 11:00 Uhr die Sirenen ... - Symbolbild: Pixabay


Mittwoch, 09.09.2026

DEUTSCHLAND / HESSEN - Am Donnerstag, 10. September, heulen auch in den hessischen Kommunen zum bundesweiten Probealarm ab 11:00 Uhr die Sirenen ...

Hintergrund und Ziel des Warntages ist es, die Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.

Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder WarnApps auf Smartphones, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 11:00 Uhr als auch für die Entwarnung um 11:45 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.

Sensibilisierung für verschiedene Warnsysteme und Alarmsignale


Hessens Innenminister Roman Poseck führt aus: "Die aktuelle Sicherheitslage führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, dass wir die Bevölkerung im Ernstfall schnell, zuverlässig und verständlich erreichen können. Genau dafür ist der Warntag da. Er macht die verschiedenen Warnmittel bekannt, testet die vorhandenen Strukturen und gibt den Bürgern die Möglichkeit, sich mit den Warnsignalen und den Abläufen vertraut zu machen."

Dabei hätten die Sirenen eine besondere Bedeutung. Sie seien ein zuverlässiges Weckmedium, das rund um die Uhr Aufmerksamkeit herstellen könne - auch dann, wenn das Smartphone gerade nicht zur Hand sei oder andere Informationswege nicht wahrgenommen werden könnten. Deshalb müssten Sirenen laut sein und einen klaren Weckeffekt haben.

Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung


In Kommunen, in denen zwar Sirenen vorhanden sind, diese derzeit aber noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ auslösen können, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden.

Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung. Erstmals erfolgt hier – nach den landesweiten Probealarmen im Frühjahr – nun auch bundesweit eine Entwarnung über Cell-Broadcast.

Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass – je nach persönlicher Einstellung des Smartphones – die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird empfohlen, Cell-Broadcast am Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen. (red)

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