"Bitte Keine Streiche auf Kosten anderer spielen"

Halloween steht vor der Tür: Polizei rüstet sich gegen mögliche Krawalle und richtet Appell an Bürger

Während sich die einen über kreative Kostüme und den Besuch von Grusel-Fans freuen, hoffen andere vor allem auf eines: einen entspannten Abend ohne unliebsame Überraschungen. - Symbolbild: Pixabay


Donnerstag, 29.10.2026

MAIN-KINZIG-KREIS / HANAU / OFFENBACH - Leuchtende Kürbisfratzen, Gespuke und jede Menge Süßigkeiten: Am Samstag (31. Oktober) ist wieder einmal Halloween und damit die Zeit, in der wieder schaurige Gestalten durch die Straßen ziehen ...

Während sich die einen über kreative Kostüme und den Besuch von Grusel-Fans freuen, hoffen andere vor allem auf eines: einen entspannten Abend ohne unliebsame Überraschungen. Damit der Gruselspaß nicht zum Ärgernis wird, gibt das Polizeipräsidium Südosthessen ein paar Tipps für eine sichere Halloween-Nacht.

"Feiert Halloween verantwortungsbewusst"


"Eines ist klar: Grusel und Erschrecken gehören zu Halloween dazu - Sachbeschädigungen hingegen nicht. Eier an Hausfassaden, beschmierte Haustüren, abgetretene Außenspiegel oder zerkratzte Autos sind keine lustigen Streiche, sondern können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch Böller in Briefkästen, angezündet Mülltonnen oder das Entfernen von Gullydeckeln sind alles andere als harmlos. Neben Sachschäden können auch Menschen ernsthaft gefährdet werden. Die Polizei appelliert daher an alle Halloween-Fans, ihre Streiche mit Besonnenheit zu spielen", heißt es aus dem Polizeipräsidium Südosthessen.

Damit der Halloween-Abend auch für die Kinder ein schönes und vor allem sicheres Erlebnis wird, sollten Eltern vorab klare Regeln vereinbaren. Welche Wege dürfen die Kids allein zurücklegen? Wann müssen sie wieder zu Hause sein? Und vor allem: Welche Streiche sind tabu? Jüngere Kinder sollten möglichst begleitet werden. Denn auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich grundsätzlich nicht verantwortlich sind, können je nach Einzelfall zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Eltern entstehen.

Sichtbarkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme


Wenn die Dunkelheit hereinbricht, sind dunkle Kostüme und Masken im Straßenverkehr eine besondere Herausforderung. Reflektierende Elemente, helle Kleidung oder kleine Leuchtaccessoires helfen dabei, besser gesehen zu werden. Beim Überqueren von Straßen ist besondere Vorsicht gefragt. Auch Autofahrerinnen und Autofahrer sollten am Halloween-Abend aufmerksam und vorausschauend unterwegs sein und jederzeit mit unvermittelt auftauchenden Fußgängern rechnen.

Kerzen in Kürbissen und andere Dekorationen mit offenem Feuer sollten niemals unbeaufsichtigt bleiben. Bei Feuerwerkskörpern gilt ebenfalls: Finger weg von unsachgemäßer oder nicht zugelassener Pyrotechnik. Sie kann schwere Verletzungen verursachen und ist kein geeignetes Mittel, um anderen einen Schrecken einzujagen.

Polizei behält mögliche Protestaktionen im Blick


"Im Zusammenhang mit dem 31. Oktober wird derzeit unter anderem in sozialen Netzwerken zu 'Gen-Z'-Protesten aufgerufen. Gleichwohl dem Polizeipräsidium Südosthessen bislang keine Erkenntnisse über entsprechende geplante Aktionen im eigenen Zuständigkeitsbereich beziehungsweise Hinweise auf eine besondere Gefährdung vorliegen, können kurzfristig angemeldete oder spontan stattfindende Versammlungen jedoch nicht ausgeschlossen werden", teilt die Polizei mit.

Ebenso wenig lasse sich ausschließen, "dass Einzelne die Mobilisierung zum Anlass nehmen, unter dem Deckmantel des Fests Straftaten, wie Sachbeschädigungen, im Umfeld der Halloween-Feierlichkeiten zu begehen. Wer im öffentlichen Raum Gewalt ausübt und fremdes Eigentum beschädigt, sieht sich einer Polizei gegenüber, die konsequent einschreitet, um genau dies zu unterbinden und die daraus resultierenden Straftaten zu verfolgen ...."

Die Polizei sei in der Halloweennacht wieder in den Städten und Gemeinden sichtbar für die Sicherheit aller im Einsatz und ruft alle Beteiligten daher dazu auf, friedlich und verantwortungsbewusst zu handeln. (red) 

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