HANAU

Kurierfahrer wegen Vergewaltigung vor Gericht - Verhandlung unterbrochen

Der nächste Verhandlungstag ist für den fünften Februar angesetzt. - Symbolbild


Mittwoch, 29.01.2020
von JOANA GIBBE

HANAU - „Besonders erniedrigend“ soll die Tat des 61-jährigen Kurierfahrers aus Dietzenbach gewesen sein, der wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt ist, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Am Dienstag wurde die Verhandlung am Hanauer Landgericht eröffnet – der Prozessauftakt gestaltete sich allerdings schwieriger als gedacht.

Im Dezember 2017 soll der Angeklagte „die ihm flüchtig bekannte, leicht minderbegabte Geschädigte in ihrer Wohnung in Hanau aufgesucht haben“, heißt es in der Anklageschrift. Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, gegen den Willen des Opfers zunächst Oralverkehr gefordert zu haben. Danach habe er sie gewaltsam zum ungeschützten vaginalen sowie analen Geschlechtsverkehr gezwungen. Mit verschiedenen Blutungen sowie Scheiden- und Dammriss sei das Opfer danach stationär im Krankenhaus aufgenommen worden. Wegen der Verletzungen musste die Geschädigte sogar operiert werden. Nun muss sich der Dietzenbacher vor Gericht verantworten. Aufgrund einiger Unstimmigkeiten wurde die Verhandlung jedoch unterbrochen.

Zu Beginn der Verhandlungseröffnung informiert Vizepräsident des Landgerichtes und Richter Dr. Mirko Schulte über eine Verzögerung aufgrund der Verhinderung eines Schöffen. Nach §54 des Gerichtsverfassungsgesetzes darf der Richter allerdings einen Hilfsschöffen heranziehen. Kurzerhand wurde auch eine Ersatzschöffin gefunden und vereidigt, die Verhandlung stockte dennoch. Zunächst stellte der verteidigende Anwalt einen Antrag auf Besetzungsrüge, da er den Verhinderungsgrund des ursprünglichen Schöffen nicht ausreichend nachvollziehen konnte – laut Strafkammer läge eine E-Mail des Schöffen vor, der sich bereits im Dezember für den Verhandlungsauftakt entschuldigte. Zwar konnte die Verteidigung keinen Einblick in diese E-Mail erhalten, der Antrag auf Besetzungsrüge wurde dennoch abgelehnt. Der Grund der Verhinderung des ersten Schöffen sei für das Heranziehen eines Hilfsschöffen irrelevant, erklärt der Richter.

Doch nach dem abgelehnten Antrag folgt bereits der nächste: Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Unterbrechung der Sitzung. Grund dafür, sei die fehlende Einsicht in Videoaufnahmen, in welchen die Geschädigte vernommen wird. Zwar liege dem verteidigenden Anwalt die verschriftlichte Aussage des Opfers vor, die dazugehörige Videoaufnahme sei jedoch auch nach „eindringlicher“ Bitte nicht bei ihm gelandet. „Gerade, wenn die Glaubwürdigkeit der Zeugin infrage steht, muss die Verteidigung die Videos sichten können“, erklärt der Verteidiger. Und auch wenn es Schulte ein Rätsel ist, weshalb die Aufnahmen nicht längst übergeben und gesichtet wurden, stimmt er zu, dass es sich bei den Aufnahmen um „unverzichtbare Beweismittel“ handele. Auch die Staatsanwaltschaft und die Anklage schließen sich der Verteidigung an. Sogleich händigt die Strafkammer dem Verteidiger die Aufnahmen aus. Schulte ermahnt jedoch, sich unverzüglich zu melden, sollten weitere Einsichten und Dokumente fehlen. Der nächste Verhandlungstag ist für den fünften Februar angesetzt. Auch Zeugen sollen dann verhört werden. +++

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