HANAU

Nach Überfällen auf Kiosk und Dönerladen: Mann (22) muss drei Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht in Hanau hat ein Urteil gesprochen - Symbolbild: KN / Jonas Wenzel


Freitag, 14.02.2020

HANAU - Im Prozess um einen Hanauer, der im August vergangenen Jahres einen Dönerladen und wenige Stunden später einen Kiosk überfallen haben soll, hat das Landgericht Hanau gestern ein Urteil gesprochen.

Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung sahen für den Wiederholungstäter die Möglichkeit auf eine Bewährungsstrafe. Dem pflichtete die Kammer um Richterin Coretta Oberländer bei und verurteilte den Angeklagten wegen schweren Raubes in zwei Fällen zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

"Ich steche Euch ab"

Fünf Jahre hatte zuvor Staatsanwältin Nina Bolowich gefordert, zwei Jahre mehr als Verteidiger Timo Wild. Beide Taten wertete Bolowich als schweren Raub, beim Angriff auf den Dönerladen könne aber nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass der 22-jährige Angeklagte den Besitzer bedrohte. Zwar habe bereits die angebrochene Glasflasche, die er mit sich führte, auf die Geschädigten bedrohlich wirken müssen, der Satz „Ich steche Euch ab“, sei unter Umständen aber nicht gefallen. Keinen Zweifel an einer solchen Aussage hatte die Juristin bei der zweiten Tat. Wie der Kioskbesitzer am Vormittag vor Gericht erläuterte, erinnere er sich an exakt jene bedrohlichen Worte, sollte er nicht unverzüglich die Kasse öffnen.

"Vermindert schuldfähig"


Einigkeit herrschte vor Gericht auch darüber, was die Schuldfähigkeit des Angeklagten betreffe. Er sei zwar „ausreichend steuerungsfähig“ gewesen, aber durch seinen immensen Alkohol- und Drogenkonsum nur „vermindert schuldfähig“, sagte Staatsanwältin Bolowich. Sie plädierte zudem für das zeitweise Absitzen der Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt. Das diene, so Anwalt Timo Wild, auch dafür, seinem Mandanten „geregelte Verhältnisse“ zu verschaffen. (GNZ) +++

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