MAIN-KINZIG-KREIS

Tierärzte müssen Notdienstgebühren erheben - "Gemischte Gefühle"

Herrchen oder Frauchen müssen künftig bei Tierarztbesuchen außerhalb der Sprechstunden wesentlich mehr bezahlen - Archivfoto: Hans-Hubertus Braune


Sonntag, 16.02.2020
von HANS-HUBERTUS BRAUNE

MAIN-KINZIG-KREIS - Wer nachts oder am Wochenende außerhalb der regulären Sprechstunden zum Beispiel mit seinem Haustier zum Tierarzt geht, muss ab sofort höhere Notdienstgebühren zahlen. Dies ist keine Willkür des Tierarztes, sondern gesetzlich geregelt - und zwar in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Zunächst muss der Tierarzt 50 Euro (netto) als Notdienstgebühr berechnen. Die Behandlung kostet künftig mindestens das Zweifache des normalen Gebührensatzes. Die Tierärzte können bis zum Vierfachen verlangen.

Gemischte Gefühle 

Die Tierarztpraxis Sinntal in Sterbfritz sieht diese Neuerung mit "gemischten Gefühlen". Es sei so, dass es immer schwieriger werde, Notdienste zu besetzen. Sorge bereite den Tierärzten im Sinntal die Frage, ob sich alle Tierhalte diese Zusatzkosten leisten können oder im Ernstfall zu lange warten, und bei einem Notfall lieber bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten. Andererseits gibt es aber auch immer wieder Fälle, die eine Notversorgung nicht notwendig gemacht hätten. "So etwa 50:50" schätzen die drei Tierärzte im Sinntal das Verhältnis von notwendigen Arztbesuchen und solchen "Notdiensten", die nicht gebraucht wurden.


Merkblatt der Bundestierärztekammer

Merkblatt der Bundestierärztekammer

 Gesetzliche Vorgabe

Die Bundestierärztekammer begründet die Erhöhung in einem Merkblatt: "Diese Zusatzkosten sollen dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend. +++

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