BERLIN / WIESBADEN

Kontaktverbot beschlossen: Nicht mehr als zwei Personen

Symbolbild


Sonntag, 22.03.2020
von CARLA IHLE-BECKER

BERLIN / WIESBADEN - Als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag bei einer Telefonkonferenz beschlossen, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Menschen. Eine bundesweite Ausgangssperre wie in Bayern ist damit vorerst vom Tisch.

Noch geht die Kurve mit Corona-Neuinfektionen weiter nach oben, die Zahl der Fälle steigt weiter. Doch das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am heutigen Sonntag erstmals eine Verlangsamung bei der Ausbreitung der Pandemie in Deutschland gemeldet, weist aber vorsorglich darauf hin, dass am Wochenende die Weiterleitung der Zahlen nicht überall gegeben sei. Anscheinend greifen die bisherigen Maßnahmen und zahllosen Appelle an die Bevölkerung, sich unbedingt freiwillig zu beschränken und zu Hause zu bleiben. Die Polizeipräsidien registrieren offenbar flächendeckend, dass die Zahl der Einsätze insgesamt spürbar zurückgegangen sei.

Maßnahmen greifen offenbar


Auf den Straßen und Plätzen und in Parks ist es sichtbar ruhiger geworden, Laden- und Gaststätten-Inhaber halten sich nahezu ausnahmslos an die Auflagen und bleiben geschlossen. Doch Grund für eine Entwarnung ist das definitiv nicht: Die Zahl der Infektionen in Deutschland steigt weiter. Die gute Meldung ist aber, dass sich die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt hat. Auf eine  bundesweite Ausgangssperre und weitere Freiheitseinschränkungen der Bevölkerung wie es in Bayern bereits erfolgt ist, hat die Bundesregierung bisher noch nicht zurückgegriffen. Besonders betroffene Länder wie Italien, Frankreich, Spanien und Belgien haben bereits strikte Ausgangssperren verordnet. Ausgeschlossen ist eine solche massive Restriktion auch bei uns nicht. Am Sonntagnachmittag haben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und seine Amtskollegen in einer Telefonkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) darüber beraten. "Die Ausgangssperre wäre die letzte Maßnahme", hatte der hessische Ministerpräsident im Vorfeld erklärt. Die Landesregierung setze nicht auf diese "ultima ratio", sondern hoffe, dass die seit Samstag geltende strengere Regelung in Hessen greife und die Ausgangssperre damit überflüssig mache.

Bürger dürften dann ihr Zuhause nur noch für wichtige Erledigungen verlassen, also zum Lebensmittelkaufen, für Post- und Bankenbesuche, Wege zum Arzt oder zur Apotheke oder die Fahrt zur Tankstelle. Auch der Weg zur Arbeit ist erlaubt - allerdings nur mit Bescheinigung des Arbeitgebers. Die Betreuung Hilfsbedürftiger und Verwandter bleibt gestattet, genauso wie Besuche bei getrennt lebenden Kindern. Die Versorgung von Haustieren bleibt ebenfalls erlaubt, also etwa das Gassigehen mit dem Hund. Eine Grundlage für eine strikte Ausgangssperre ist der Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz, wo geregelt ist, dass die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen Menschen verpflichten kann, "den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind". Etwaige Verstöße gegen flächendeckende Ausgangssperren würden von den deutschen Behörden mit Bußgeldern belegt. So muss man derzeit in Frankreich bei Verstößen bis zu 135 Euro zahlen, in Österreich sind es bis zu 3.600 Euro. In Spanien sorgt das Militär für die Einhaltung der Ausgangssperren. +++

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