MAIN-KINZIG-KREIS

MP Bouffier zur Corona-Krise: "Milliarden-Soforthilfe kommt"

Foto: Archiv


Dienstag, 24.03.2020

MAIN-KINZIG-KREIS - Der Landtag ist in Wiesbaden zusammen gekommen. Im Fokus: das Coronavirus. Wirtschaftliche Milliardenhilfen sollen beschlossen werden. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat seine Regierungserklärung abgegeben. Er sagt: "In Verantwortung für Hessen: Wir stehen zusammen!"

Hier lesen Sie die Bouffier-Erklärung im Wortlaut:

"Die Corona-Krise erschüttert auch unsere Wirtschaft und Gesellschaftsstrukturen. Viele Firmen und Einrichtungen haben massive Umsatzeinbrüche, manche gar keine Aufträge mehr und nicht wenige fürchten um die nackte Existenz. Das geht quer durch alle Bereiche- vom Dax-Konzern bis zum Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen, den Vereinen oder den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Die Folgen für die Arbeitsplätze und mangelndes Einkommen für die Familien sind schon jetzt enorm und werden aller Voraussicht nach noch zunehmen. Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung und die Länder rasch Maßnahmen ergriffen haben, um hier gegenzusteuern. Als Beispiel sei die Neuregelung des Kurzarbeitergeldes genannt.

Das reicht aber nicht. In der Telefonschaltkonferenz mit der Bundeskanzlerin und mit den Ministerpräsidenten der Länder haben wir am vergangenen Sonntag eine Fülle von Maßnahmen vereinbart, die in dieser Woche noch durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossenen werden sollen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf denjenigen, die jetzt schnell Hilfe brauchen, um ihre Grundkosten zahlen zu können und um nicht in die Insolvenz zu rutschen. Sie brauchen schnelle Hilfe. Dabei müssen wir darauf achten, dass die Bürokratie trotz der gerade im Finanz- und Bankenbereich zahlreich bestehenden Vorschriften so gering und einfach wie möglich gehalten und die Bundes- und Landeshilfen so koordiniert werden, dass die Hilfe aus einer Hand erfolgt. Dies ist nach den gestrigen Beschlüssen der Bundesregierung nun besser möglich.

Soforthilfe für Kleingewerbetreibende und Selbstständige

So will die Bundesregierung für Kleingewerbetreibende und Selbstständige mit bis zu fünf Arbeitnehmern eine Soforthilfe von 9.000 Euro zahlen und bei denjenigen mit sechs bis zehn Arbeitnehmern eine Soforthilfe von 15.000 Euro. Bei aller Anerkennung dieser Leistungen sind wir jedoch davon überzeugt, dass das nicht reicht und deshalb sich auch das Land Hessen hier zusätzlich engagieren muss. Wir wollen deshalb ein Soforthilfeprogramm des Landes Hessens auflegen, das den Betroffenen schnell und unbürokratisch nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung stellt. Dieses Programm richtet sich vor allem an Klein- und Kleinstunternehmer, Angehörige freier Berufe und Selbstständige mit bis zu 50. Beschäftigten. Wir haben deshalb als Land die Absicht, die Leistungen des Bundes so aufzustocken, dass für die Gruppe mit bis zu fünf Arbeitnehmern 10.000 Euro und für die Gruppe mit bis zu zehn Arbeitnehmern 20.000 Euro Einmalzahlungen als Soforthilfe gewährt werden. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, auch denjenigen, die der Bund mit seinem Programm nicht erfasst, also solche mit über zehn Arbeitnehmern eine Hilfe zukommen zu lassen. Wir beabsichtigen, deshalb in einer dritten Gruppe mit bis zu 49 Arbeitnehmern eine einmalige Soforthilfe von 30.000 Euro zu gewähren.

Wir sind uns bewusst, dass es hier um eine höchst ungewöhnliche und auch von der Dimension mehr als beachtliche Leistung geht. Wenn eine größere Anzahl aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten diese Angebote in Anspruch nähme, wären wir schnell bei Summen von einer halben Milliarde Euro und mehr nur für die Soforthilfe. Wir halten gleichwohl gerade die Hilfe für diese Kleinunternehmen und Selbstständigen für äußerst wichtig, da gerade diese in aller Regel nicht über größere Rücklagen verfügen und selten in der Lage sind, für längere Zeit ohne Einnahmen zu überleben. Damit die Hilfe möglichst rasch in Anspruch genommen werden kann, bereiten wir die Auszahlung über das RP Kassel und in enger Zusammenarbeit mit den IHKs und Handwerkskammern vor. Die Details des Soforthilfeprogramms und des Antragsverfahrens werden wir nach Möglichkeit bereits morgen der Öffentlichkeit vorstellen.

Bei größeren Betrieben mit über 50 Beschäftigten können über die Hausbank Kredite zum Beispiel der KfW aus dem Bundesprogramm in Anspruch genommen werden. Von Seiten des Landes Hessens stehen darüber hinaus auch Expressbürgschaften unserer Bürgschaftsbank oder Mikrokredite über die WI-Bank zur Verfügung. Auch die von Finanzminister Dr. Schäfer in der vergangenen Woche vorgestellten steuerpolitischen Maßnahmen sind ebenfalls von größter Bedeutung und helfen der Wirtschaft, aber auch vielen Bürgern konkret. Nicht nur die Steuerstundungen, sondern insbesondere auch das Angebot an die Umsatzsteuerzahler, die letzte Rate der Umsatzsteuer auf Antrag zurückzuerhalten, dass Hessen als 1. Bundesland gemacht hat, hilft schnell. Wir sprechen hier alleine bei dieser Maßnahme von einer Summe in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro." (pm)+++

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