MAIN-KINZIG-KREIS

Bürgermeisterwahlen in Hessen auf den 1. November 2020 verschoben

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Dienstag, 24.03.2020

MAIN-KINZIG-KREIS -  Angesichts der Corona-Pandemie verschieben sich in Hessen 36 Bürgermeisterwahlen, die ursprünglich in der Zeit von April bis Oktober durchgeführt werden sollten auf frühestens 1. November 2020. Auch die Wahl in Steinau am 26. April ist davon betroffen. Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am Montag ein „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP angenommen.

„Angesichts der Corona-Pandemie gibt es keine Alternative, als die in den bevorstehenden Monaten geplanten Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide in Hessen zu verschieben. Damit wird eine Mensch-zu-Mensch-Ansteckung durch das hochinfektiöse Corona-Virus in den Wahllokalen verhindert. Zudem bestünde das Risiko einer Ansteckung durch den direkten Kontakt mit den bei einer Wahl verwendeten Gegenständen, die für die Durchführung einer Wahl zwingend notwendig sind. Mit dem nunmehr beschlossenen landeseinheitlichen Vorgehen wird die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger, der Wahlhelferinnen und -helfer sowie der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet. Landesweit hoffen wir im November zudem auf eine deutlich höhere Wahlbeteiligung. Diese wäre in den kommenden Monaten aufgrund des Corona-Virus nicht zu erwarten“, betonte Innen- und Kommunalminister Peter Beuth.

Angesichts der terminlichen Nähe zu den Kommunalwahlen in Hessen können die zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaften eigenständig beschließen, die Wahl des Bürgermeisters ausnahmsweise erst gemeinsam mit den Kommunalwahlen 2021 durchzuführen.

Mitgliederversammlungen nach den Sommerferien

Laut hessischem Kommunalwahlgesetz (KWG) muss die Einreichung von Wahlvorschlägen spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag erfolgen. Bürgermeisterwahlen am 1. November 2020 haben den Vorteil, dass die Mitglieder- oder Vertreterversammlungen der Parteien oder Wählergruppen zur Wahl der Bewerberinnen und Bewerber noch bis kurz nach Ende der hessischen Sommerferien durchgeführt werden können. Das ist ein Zeitpunkt, der aus heutiger Sicht und unter Gesundheitsaspekten vertretbar erscheint. Die Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern können dann noch bis zum 24. August 2020 beim Wahlleiter eingereicht werden. Bereits aufgestellte und eingereichte Wahlvorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten um das Bürgermeisteramt bleiben hiervon unberührt. Sie müssen beim Wahlleiter nicht noch einmal eingereicht werden.

Eilentscheidungsrecht

Die Hessische Landesregierung hat in den vergangenen zwei Wochen zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen, unter anderem die Absage von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen. Da Kreistage, Stadtparlamente und Gemeindevertretungen derzeit nicht oder nur vereinzelt unter hohen Hygienestandards und hohem Aufwand beraten können, wurde mit dem neuen Gesetz ein Eilentscheidungsrecht beschlossen. Demnach kann die Kommune einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung nicht ohne Schaden für den Kreis, die Stadt oder die Gemeinde möglich ist. Da Entscheidungen auch in kleinerem Kreis aus Gründen der Infektionsvermeidung problematisch sein können, wird die dringliche Entscheidung auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig sogar im Umlaufverfahren ermöglicht.

„Mit dem verabschiedeten Gesetz wird auch in äußerst schwierigen kommunalpolitischen Zeiten die Handlungsfähigkeit in den Landkreisen, Städten und Gemeinden sichergestellt. Den Kommunen sei empfohlen ihre Mandatsträger, die zu den Coronavirus-Risikogruppen gehören, freizustellen, ob sie an Sitzungen teilnehmen möchten. Sofern Bedenken bestehen, sollten sie sich vertreten lassen. Die Beschlussfähigkeit der kommunalen Entscheidungsgremien und die Mehrheitsverhältnisse sollen dabei stets gewahrt bleiben. Ich bin überzeugt davon, dass die kommunale Familie in den Kreisen, Städten und auf dem Land die aktuelle Situation gemeinsam meistern wird. All diese Maßnahmen haben das übergeordnete Ziel, soziale Kontakte zu minimieren, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der Organe kommunaler Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten“, so Peter Beuth. +++

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