ver.di fordert Nachbesserung: Solo-Selbstständige im Haupterwerb haben von hessischer Soforthilfe nichts
Freitag, 03.04.2020
REGION - Die zur Verfügung gestellten Soforthilfen des Landes Hessen schließen den Kreis von Solo-Selbstständigen im Haupterwerb, also freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen und solche Freiberufler*innen, die z.B. an Musikschulen auf Honorarbasis Musikunterricht oder Seminare an Volkshochschulen geben, aus der Förderung aus. „Damit stehen viele Solo-Selbstständige vor dem finanziellen Ruin und können ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten“, so Volker Koehnen von ver.di Hessen, „weil ihre solo-selbstständige Tätigkeit einzige Einkommensquelle ist.“
Die Coronakrise treffe diesen Personenkreis daher mit am härtesten, weil durch die Schließung der genannten Institutionen jegliche Einnahmen wegbrechen. „Viele haben seit Ausbruch der Coronakrise schlicht keinerlei Einkommen mehr“, so Koehnen weiter, „und auf Rücklagen können auf diese Weise prekär Beschäftigte auch nicht zurückgreifen.
Wie aus den Richtlinien zur Soforthilfe hervorgeht, werden lediglich Zuschüsse nachgewiesener „Liquiditätsengpässe“ gezahlt, die durch die Coronakrise entstanden sind, also Ausgleiche für „Forderungen“ für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, wie z.B. Miete, Leasingraten usw. Explizit ausgeschlossen sind Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder Entschädigungen für Verdienstausfall – gerade aber dies sei nun notwendig, so Koehnen: „Eine freiberuflich tätige Künstlerin oder ein freier Journalist hat in aller Regel weder ein Ladengeschäft oder Büroräume angemietet, noch ein Firmenfahrzeug geleast.“ Diese Soforthilfen, die eigentlich für solche Betroffenheitssituationen geschaffen worden seien, würden in der Realität ins Leere laufen.
ver.di Hessen fordert daher eine Nachbesserung der Soforthilfe-Richtlinien durch die Aufnahme des betroffenen Solo-Selbstständigenkreis in die Förderung, der im Haupterwerb sein regelmäßiges Einkommen inmitten der Coronakrise nicht mehr erwirtschaften kann. Hier muss die Soforthilfe auch dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein. (pm) +++