FRANKFURT

Wegen Corona: DFB macht Weg für Saisonverlängerung frei

Symbolbild: ON


Freitag, 03.04.2020
von FELIX.HAGEMANN

FRANKFURT - Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hat auf die anhaltende Corona-Krise reagiert und weitreichende Änderungen an der Spiel- und Jugendordnung vorgenommen. Das Maßnahmenpaket, welches vom DFB-Vorstand beschlossen wurde, beinhaltet unter anderem die Möglichkeit die Saison über den 30.06 hinaus zu verlängern, sowie ein vorrübergehend verändertes Vorgehen bei Insolvenzfällen.

Darüber hinaus können die zuständigen Landesverbände weitere Regularien angleichen, beispielsweise zu Spielberechtigungen und Wechselfristen. „Das Maßnahmenpaket soll vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen Landes- und Regionalverbänden die Möglichkeit geben, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren“, sagte DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch.

Verlängerung der Saison über den 30.06. hinaus möglich 

 

Damit wird auch der Grundsatz, dass ein Spieljahr am 01. Juli beginnt und am 30. Juni endet, aufgehoben. "Das bedeutet, die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen", so Koch.  

Die daraus resultierende Auswirkungen auf Spielberechtigungen, Wechselperioden, das Aufrücken in höhere Altersklassen im Jugendbereich sowie auf Verträge von Vertragsspielern und Abmeldefristen von Amateuren, können ebenfalls angepasst werden. Dies betrifft auch die Regel, wonach ein Amateur ohne Zustimmung des abgebenden Klubs wechseln darf, sobald er ein halbes Jahr kein Spiel mehr bestritten hat. Zum Schutz der Klubs können die Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Krise kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist nicht berücksichtigt werden.

Insolvenbestimmungen gelockert 


Außerdem wurden die Bestimmungen bei Insolvenzverfahren gelockert. In Spielklassen unterhalb der Regionalliga wurde bei Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens die klassenhöchste Mannschaft des Vereins automatisch ans Tabellenende gesetzt und stand als Absteiger fest. Der Maßnahmenkatalog erlaubt es nun, abweichende Regelungen zu treffen. +++


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