REGION

Neue Straßenverkehrsordnung: Schon ab 21 km/h zu schnell ist der Führerschein weg

Ab Dienstag geht die Polizei deutlich härter gegen Verkehrssünder vor. - Archivfoto: Gerhard Manns


Samstag, 25.04.2020
von FELIX HAGEMANN

REGION - Heimlich, still und leise tritt am kommenden Dienstag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die weitreichende Folgen für Autofahrer haben dürfte. Denn bei Geschwindigkeitsverstößen, Parken auf Geh- und Radwegen und dem Blockieren oder Durchfahren einer Rettungsgasse drohen nun heftige Strafen.  

Einige Beispiele:

  • Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es künftig schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts. Dazu kommt jeweils noch ein Punkt in Flensburg und 80 Euro Bußgeld. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsübertretung kann es auch drei Monate Fahrverbot und bis zu 680 Euro Bußgeld geben

  • Auch Rettungsgassen-Rüpel werden in Zukunft deutlich härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Mit der Änderung gibt es dann auch noch einen Monat Fahrverbot obendrauf. Für Verkehrsteilnehmer, die durch eine Rettungsgasse fahren, werden 240 Euro und zwei Punkte fällig. Auch ihnen droht mindestens ein Monat Fahrverbot.

  • Radfahrer und Fußgänger sollen in Zukunft besser geschützt werden. Deshalb werden auch die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen angehoben. Bei Behinderung werden dann 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch die Strafe für ein klassisches Knöllchen wird höher. Künftig kostet einfaches Falschparken 25 statt 15 Euro. Außerdem dürfen Radfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren, nur wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
  • Um Vorteile für Carsharing und Elektro-Autos zu schaffen, wird das Falschparken auf einem extra ausgewiesenen E-Auto-Parkplatz zu einem neuen Tatbestand. E-Autos können zudem in Zukunft erleichtert parken oder sogar von Parkgebühren befreit werden. Das Gleiche trifft auch auf Carsharing Fahrzeuge zu.

Verkehrsminister Andreas Scheuer, der das Gesetz schon im Herbst 2019 vorgelegt hatte, freut sich über die Änderungen: „Damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter. Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. +++

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