Mundschutzpflicht in Hessen - Das müssen Sie jetzt noch wissen

Montag, 27.04.2020
von NINA BASTIAN
REGION - Wie die Staatskanzlei mitteilte, müssen alle hessischen Bürger einen Mundschutz im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften sowie Bank- und Postfilialen nutzen. Was Sie alles zur neuen Verordnung wissen sollten, hat KINZIG.NEWS für Sie zusammengefasst.
Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Unter Mund-Nasen-Schutz versteht man auch sogenannte "Alltagsmasken". Halstücher und Schals, die man über Mund und Nase ziehen kann, sind ebenfalls möglich.
Bußgeld
Wiederholungstäter, die sich in Hessen der Maskenpflicht widersetzen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Die Höhe der Strafe legt jedes Bundesland selbst fest. Es gibt derzeit keine einheitliche Regelung.
Masken kaufen oder selbst nähen
Masken verschiedener Art können Sie in Apotheken, in Onlineshops und im Sanitätshandel erwerben. In Osthessen kann man in einigen Supermarktketten, bisher bei Tegut, ebenfalls Masken kaufen. Natürlich können Sie sich Ihre Maske auch selbst nähen.
Kontaktverbot und Sicherheitsabstand
Durch die Maskenpflicht wird das Kontaktverbot und der einzuhaltende Sicherheitsabstand nicht außer Kraft gesetzt. Auch mit Tuch oder Maske, muss man den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einhalten. +++