Nach Urteil: Rechtsanwältin Sonja Senzel legt politische Ämter nieder

Mittwoch, 06.05.2020
STEINAU/STRASSE - Das Amtsgericht Gelnhausen habe Sonja Senzel (SPD, Steinau an der Straße) nach eigenen Angaben wegen Untreue durch Unterlassen verurteilt. Zwar habe die Rechtsanwältin Berufung eingelegt, trotzdem zieht sie politische Konsequenzen, wie sie in einer persönlichen Erklärung mitteilt. Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut:
"Ich möchte hiermit eine öffentliche Erklärung abgeben, weil ich in meiner beruflichen Funktion als Rechtsanwältin einen Fehler gemacht habe. Und ich möchte vermeiden, dass mein berufliches Fehlverhalten mit meiner Tätigkeit als ehrenamtliche Politikerin vermischt wird.
Daher werde ich mit sofortiger Wirkung meine ehrenamtlichen Mandate in der Steinauer Stadtverordnetenversammlung und im Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises niederlegen. Ich möchte betonen, dass ich über viele Jahre sehr gerne politisch tätig gewesen bin. Jedoch ist mir in den vergangenen Tagen noch klarer geworden, dass für diese Tätigkeiten ein besonders hoher Maßstab an Integrität und Glaubwürdigkeit unerlässlich sind. Diesen Maßstab habe ich in den vergangenen Jahren stets bei anderen angelegt, daher ist es im Umkehrschluss auch nur konsequent, das eigene Handeln daran zu messen. Über mein berufliches Fehlverhalten und meinen Entschluss habe ich am heutigen Mittwoch, 6. Mai, den Landrat als Vorsitzenden des Kreisausschusses sowie die Verantwortlichen der Gremien der SPD im Main-Kinzig-Kreis informiert.
Der Grund, warum ich von meinen Ämtern in der Politik zurücktrete, liegt in meinem Handeln als mit Nachlassangelegenheiten betrauter Juristin. In meiner beruflichen Aufgabe hat mich das Amtsgericht Gelnhausen verurteilt. Das Gericht hat mich der Untreue durch Unterlassen für schuldig befunden, da ich versehentlich Gelder aus einem Nachlass auf andere Konten transferiert habe. Ich möchte betonen, dass ich mein Fehlverhalten vor Gericht von vornherein eingeräumt habe und durch mein Handeln durch direktes Zurückzahlen dieser Gelder zuzüglich Zinsen im Endergebnis niemand finanziellen Schaden erlitten hat. Auch möchte ich betonen, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, mich zu bereichern oder irgendjemandem einen Schaden zuzufügen.
Auch wenn ich gegen das Urteil des Schöffengerichtes Berufung eingelegt habe und damit noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist mir klar, dass ich aus meinen Fehlern Konsequenzen ziehen muss. Und diese Konsequenz für die Kommunalpolitik kann nur lauten, dass ich alle mir anvertrauten Ämter mit sofortiger Wirkung niederlege. Ich werde den notwendigen schriftlichen Verzicht noch heute übermitteln. Ich möchte durch diesen Schritt deutlich unterstreichen, dass ein persönliches Fehlverhalten vorliegt, kein Fehlverhalten der SPD in der Stadt Steinau oder im Unterbezirk. Ich habe heute die Funktionsträger persönlich über meinen Schritt unterrichtet. Alle haben mich in meinem Entschluss bestärkt.
Mein Handeln hat für mich persönlich gravierende Auswirkungen auf mein bisheriges Leben als Juristin und ehrenamtliche Politikerin. Ich erwarte seitens der Öffentlichkeit kein Verständnis für meinen Fehler. Ja, ich habe einen Fehler gemacht in einer Zeit, in der ich gesundheitlich stark beeinträchtigt war. Und ja, ich bin bereit, die Konsequenzen für diesen Fehler zu tragen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich derzeit nicht in der Lage bin, über diese schriftliche Mitteilung hinaus weitere Fragen zu beantworten. (pm) +++