WIESBADEN

Land Hessen erklärt die neue Corona-Verordnung

Symbolbild: Hendrik Urbin


Sonntag, 10.05.2020
von HANS BRAUNE

WIESBADEN - In der "Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie" (kurz: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 werden die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen und Maßnahmen zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus geregelt. Sie ist am 9. Mai 2020 in Kraft getreten.

Zum besseren Verständnis der Verordnung sowie zur Unterstützung der örtlichen Behörden haben das Hessische Sozialministerium und das Hessische Wirtschaftsministerium sogenannte Auslegungshinweise erstellt. Sie führen beispielhaft auf, was unter den einzelnen Regelungen, die in der Verordnung aufgeführt sind, zu verstehen ist.

Die Auslegungshinweise gehen zum Beispiel ein auf Veranstaltungen, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, Kulturangebote, den Sportbetrieb, Freizeiteinrichtungen und Freizeitparks sowie die Gastronomie und Handel. Alle beschlossenen und in der Verordnung festgelegten Lockerungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus' gehen einher mit strengen Abstands- und Hygienevorschriften, die eingehalten werden müssen. Diese werden ebenfalls für die einzelnen Lebensbereiche erläutert.

Um zu verhindern, dass sich das Corona-Virus wieder ausbreitet, liegt zudem allen neuen Regelungen zu Grunde, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Zudem ist bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Falls ein Abstand nicht einzuhalten ist, etwa in Bus und Bahn, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Hier finden Interessierte die Auslegungshinweise sowie die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020. Erläuterungen zur Mund-Nasen-Bedeckung gibt es hier . (pm) +++

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