REGION

Hessen stärkt Kunst und Kultur: 50 Millionen Euro für Kulturschaffende

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn - Screenshot


Montag, 11.05.2020
von MORITZ PAPPERT

REGION - Die Corona-Krise trifft die Kulturbranche besonders hart: Großveranstaltungen sind bis August verboten. Das Land Hessen hilft Künstlerinnen und Künstlern, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem umfassenden Unterstützungspaket, die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu überstehen und den Neubeginn zu meistern. Das gab Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn am Montag in einer Pressekonferenz bekannt.

Festivals, die ihre Veranstaltungen absagen oder in den digitalen Raum verlegen müssen, erhalten Unterstützung dabei, den Einnahmeausfall zu verkraften. Freie Künstlerinnen und Künstler können Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro erhalten. Und mit einem Programm für Kultureinrichtungen, Spielstätten sowie Künstlerinnen und Künstler unterstützt das Land den Neustart mit innovativen Ansätzen. Insgesamt stellt das Land hierfür rund 50 Millionen Euro zusätzliche Mittel bereit. Ab dem 1. Juni können Festivals und in der Künstlersozialkasse versicherte Kulturschaffende Mittel beantragen.

„Wir wollen die vielfältige Kulturlandschaft Hessens als wesentlichen Bestandteil unseres Zusammenlebens in dieser schwierigen Zeit stärken. Deshalb haben wir ein umfassendes Unterstützungspaket geschnürt, ein deutliches Bekenntnis zum Wert von Kunst und Kultur gerade in schwierigen Zeiten: Wir helfen Kunstschaffenden, die Zeit der Einschränkungen zu überstehen, und nehmen die Phase in den Blick, wenn Hessens Kultur schrittweise neu eröffnet", Dorn.

Die konkreten Hilfen im Überblick

 Erste Phase: sofort helfen. Zusätzlich zu den bereits bekannten Soforthilfen adressiert Hessen die drängenden Probleme der Kulturfestivals, die als Großveranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder in den digitalen Raum verlagert werden müssen. Sofern sie dadurch in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, erhalten sie finanzielle Unterstützung, auch zusätzlich zu einer gegebenenfalls bereits vorhandenen Landesförderung. Die maximale Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintrittskarten im Schnitt der vergangenen drei Jahre: 2,50 Euro pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, fünf Euro pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen. Der Betrag ist auf 500.000 Euro gedeckelt. Anträge können ab dem 1. Juni und bis zum 30. November beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gestellt werden. Diese Hilfe speziell für Festivals ergänzt die vorhandenen Möglichkeiten, Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für kleine Unternehmen zu erhalten, das den Veranstaltern ebenfalls offen steht.

Zweite Phase: Übergang meistern. Hessen unterstützt freie Künstlerinnen und Künstler mit Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro. Das soll ihnen ermöglichen, neue Projekte für den allmählichen Übergang aus der Pandemie-Zeit zu erarbeiten. Es steht allen in Hessen lebenden und in der Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden offen; vergeben werden die Stipendien durch die Hessische Kulturstiftung. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten die Möglichkeit, besondere Ergebnisse in einem digitalen Schaufenster zu präsentieren – eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Werke trotz Pandemie einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Das Stipendium kann mittels eines einfachen Antrags mit einer kurzen Projektskizze beantragt werden; es wird nicht als Einkommen auf etwaige Grundsicherungsleistungen angerechnet. Anträge können vom 1. Juni an bei der Kulturstiftung gestellt werden.

Dritte Phase: innovativ neu eröffnen. Die Neueröffnung stellt Kultureinrichtungen und Spielstätten sowie Künstlerinnen und Künstler vor große Herausforderungen. Besonders anfangs wird es noch Einschränkungen bei den Besucherzahlen sowie Abstandsregeln und andere Auflagen geben müssen. Ungewohnte Veranstaltungsformen, kreative bauliche Veränderungen oder neue Formen der Publikumsansprache sind die nötige Antwort. „Viele dieser Innovationen werden über die Pandemie-Notlage hinaus einen künstlerischen Wert haben“, so Dorn. „Wir wollen Kulturorte, Gruppen und Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, solche Brücken in die Zeit nach der Pandemie zu bauen.“   

Fonds „innovativ neu eröffnen“ 

 Der Fonds soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb den Übergang in die vollständige Neueröffnung erleichtern. Kinos, Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren, Freie Bühnen, Literaturhäuser und andere kulturelle Spielstätten können etwa für die Entwicklung neuer Formate, bauliche Anpassungen oder auch die Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung mit einem Pauschalbetrag von je 18.000 Euro erhalten. 500 Fonds-Pakete werden vergeben. Eine Kombination mit anderen Hilfen soll möglich sein, etwa den angekündigten Programmen des Bundes. Hessen wird sich auf Bundesebene für eine entsprechend flexible Ausgestaltung der dortigen Maßnahmen einsetzen. Voraussichtlich ab 1. August werden Anträge beim HMWK möglich sein.

Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler: In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate für Vermittlung und Pädagogik und die technische Präsentation entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstlerinnen und Künstler in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Er wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich setzen wir auf die Expertise hessischer Kulturinstitutionen und die Verstärkungsmöglichkeit der Stipendien durch private Mittel. Wenn diese über eigene Mäzene und Sponsoren zusätzliches Geld einwerben, können sie Künstlerinnen und Künstler, denen sie besonders verbunden sind, direkt für Stipendien empfehlen; in diesen Fällen kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge.

„Künstlerinnen und Künstler, die in der zweiten Phase ein Arbeitsstipendium erhalten haben, können mit ihren dort erarbeiteten Konzepten im Rahmen der dritten Phase Mittel für die Realisierung beantragen“, erläutert Ministerin Dorn. „Damit eröffnen wir die Möglichkeit für eine nachhaltige Förderung einmal entwickelter künstlerischer Ansätze.“   Alle Informationen zu Antragsmöglichkeiten und Förderrichtlinien werden zeitnah veröffentlicht auf: hmwk.hessen.de/kulturpaket  +++

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