REGION

Ministerin Kühne-Hörmann: Auch Volksverhetzung in privaten Chats muss strafbar sein

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann - Foto: CDU Fraktion Hesssen


Samstag, 06.06.2020

REGION - Die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann fordert eine Ausweitung des Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) auf geschlossene Gruppen im Netz. „Bisher sind Volksverhetzungen nur strafbar, wenn sie öffentlich getätigt werden. Das wollen wir ändern, da sich Extremismus häufig zunächst in geschlossenen Gruppen, etwa in Form von Nachrichten über Messenger-Dienste und Gruppenchats abspielt. Volksverhetzungen sind Volksverhetzungen – ob öffentlich oder in privaten Gruppen, beides muss strafbar sein“, erklärte Kühne-Hörmann in der neuen Folge des Podcast „Nach Sieben im Hotel Rose“ der Hessischen Landesregierung.

Der Todestag des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke jährte sich in dieser Woche zum ersten Mal. Der Nordhesse war auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden. Der mutmaßliche Täter hatte ein rechtsextremes Motiv. Laut Justizministerin sorgen geschlossene Gruppen, in denen Hasskommentare verbreitet werden, dafür, dass sich potentielle Täter in ihrer Auffassung bestärkt fühlen und sich weiter radikalisieren. „Die Landesregierung geht entschlossen gegen Hass und Hetze im Netz vor. Erst gestern ist der Zentralstelle für Internetkriminalität gemeinsam mit den Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften anderer Länder ein großer Schlag gelungen. Bei einer bundesweiten Aktion in Hessen und anderen Bundesländern haben die örtlichen Behörden parallel Durchsuchungen und Vernehmungen gegen insgesamt 40 Beschuldigte durchgeführt“, erklärte die Justizministerin. Sie stehen im Verdacht, vornehmlich in den sozialen Medien, strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt zu haben, die gegen den ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten gerichtet waren.

Fall Lübcke zeigt, dass Grenzen verschwimmen

Außerdem ist es für die Justizministerin notwendig, dass die Bundesregierung das so genannte „Marktortprinzip“ einführt. Bisher können Unternehmen wie Facebook und Twitter die Herausgabe strafrechtlich relevante Daten mit der Begründung verweigern, sie seien im Ausland gespeichert. „Die Konzerne der Branche haben ihre Server beispielsweise in Irland. Bei allen guten Ansätzen haben wir noch immer nicht genügend Regelungen, dass deutsches Recht auch für die Unternehmen gilt, die ihren Firmensitz woanders haben, ihre Dienstleistungen aber in Deutschland anbieten. Daher brauchen wir das Marktortprinzip“, sagte Kühne Hörmann.

Der Fall Walter Lübcke habe sehr deutlich gezeigt, dass die Grenzen zwischen digitaler und analoger Welt verschwimmen können. „Das ist eine echte Gefahr für unsere Gesellschaft insgesamt und die freie Meinungsäußerung im Netz. Deshalb brauchen wir die Sicherheitsbehörden und die Ermittlungskräfte, denn löschen allein reicht nicht aus, wir müssen Hass und Hetze auch konsequent mit Strafverfolgung ahnden“, so die Justizministerin.

Im September 2019 wurde auch das Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“ von der Hessischen Landesregierung auf den Weg gebracht. Ein zentraler Bestandteil ist ein breitaufgestelltes Meldesystem. Auf dieser Plattform haben Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Möglichkeit, sich direkt an den Staat zu wenden und Hasskommentare zu melden. Seit dem Start sind mehr als 21.000 Meldungen eingegangen. „Bei rund 40 Prozent der Fälle ergibt sich eine strafrechtliche Relevanz. Das zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger reagieren und sich Hasskommentare nicht bieten lassen. Ich ermutige alle Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Medien: Treten Sie auch weiterhin Hass und Hetze entschieden entgegen“, sagte die Justizministerin.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://hessengegenhetze.de (pm) +++


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