GELNHAUSEN

Landrat Stolz kritisiert Entscheidung des Amtsgerichts zum Lübcke-Hetzer-Prozess

Fotos: Archiv


Donnerstag, 02.07.2020

GELNHAUSEN - Als „völlig unverständlich“ bezeichnet Landrat Thorsten Stolz den Ausgang des Verfahrens gegen einen offenbar überführten Rentner aus Gelnhausen, der Hasskommentare im Internet veröffentlich hatte. Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich überraschend geeinigt, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage von 300 Euro einzustellen. Das Gericht stimmte diesem Vorschlag zu.

„So sieht für mich kein wehrhafter Rechtsstaat aus. Wir brauchen klare Kante gegen rechte und linke Hetze sowie alle, die unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung mit Füßen treten. Das gilt zunehmend für den Bereich im Internet und den sozialen Medien. Hier muss es wirksame Zeichen geben, dass soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume sind und man Hetze, Beleidigungen oder den Aufruf zu Gewalttaten an anderen Menschen nicht duldet“, mit diesen Worten hat sich Landrat Thorsten Stolz zu dem Vorgang beim Amtsgericht Gelnhausen geäußert.

Dort wurde ein 71–jähriger Rentner aus Gelnhausen wegen der Veröffentlichung von Hasskommentaren und dem Aufruf zum Mord des ehemaligen Kasselers Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagt. Wie in Zeitungsberichten zu lesen, hatte eine Arbeitsgruppe der Polizei den Angeklagten als Verfasser identifiziert. Demnach soll er bereits 2015 mit Bezug auf den Regierungspräsidenten geschrieben haben: „Der gehört auf der Stelle abgeknallt …“.

Klar Grenzen überschritten

Trotz dieser sehr eindeutigen Aufforderung zu einer konkreten Straftat sowie weiterer vergleichbarer Aussagen bleiben diese Handlungen ohne nennenswerte Konsequenzen. Das Signal, das von dieser Einstellung ausgeht, ist für den Landrat verheerend: „Hasspostings mit dem Aufruf zum Mord kosten 300 Euro Geldauflage und damit ist die Sache erledigt.“ Mit dem Aufruf zur Tötung eines Menschen oder mit der Aufforderung, einen Menschen „mit Knüppeln aus dem Land zu jagen“ seien aus der Sicht von Thorsten Stolz klar Grenzen überschritten worden.

„Die Einstellung des Verfahrens passt für mich nicht in die Zeit, gerade auch, weil Land auf Land ab über den Schutz von öffentlichen Amtsträgern und die zunehmende Verrohung im Internet diskutiert wird. Hier gilt es durch den Rechtsstaat, insbesondere durch die gemeinsame Arbeit von Polizei- und Justizbehörden klare Grenzen aufzuzeigen“, erklärt der Landrat und fragt: „Welches Vorbild stellt der Rentner für junge Menschen dar? Ist das ein normaler Umgangston?“

Das Verfahren vor dem Amtsgericht sei eine Chance gewesen, ein wirksames Zeichen zu setzen, dass der Rechtsstaat keine Hetze in den sozialen Medien dulde und der Rechtsstaat gegen alle Menschen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, egal aus welchen Motiven heraus, mit Füßen treten, entschlossen vorgehe. „Diese Chance wurde vertan und ich halte das Resultat für eindeutig falsch und wenig plausibel“, sagt Landrat Thorsten Stolz abschließend. (pm)+++

Landrat Thorsten Stolz
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