MAIN-KINZIG-KREIS

Virus im Gepäck: Die meisten Neuinfektionen über Einreisende

Infektionsgeschehen zu Beginn der zweiten Ferienhälfte vor allem durch Reiserückkehrer aus Risikogebieten erhöht. - Symbolbild: Pixabay.com


Mittwoch, 29.07.2020

MAIN-KINZIG-KREIS - Die Sommerferien befinden sich in Hessen in ihrer zweiten Hälfte, und damit beginnt auch im Pandemiejahr 2020 der Rückreiseverkehr durch Urlauber. „Wir bemerken eine deutliche Zunahme an Meldungen beim Gesundheitsamt von Einzelnen oder ganzen Familien, die sich in einem Risikogebiet für Covid-19 aufgehalten haben. Das ist positiv zu bewerten, da immer mehr ins Bewusstsein rückt, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten beim Gesundheitsamt zu melden haben“, erklärt Landrat Thorsten Stolz. 

„Parallel dazu sehen wir leider auch bei den Neuinfektionen mit dem Coronavirus, dass diese in den meisten Fällen auf Reiserückkehrer zurückzuführen sind.“ Für den Landrat ist diese erste Bilanz auch eine Bestätigung dafür, dass der Main-Kinzig-Kreis im Hinblick auf Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine weitergehende Regelung getroffen hat, um beispielsweise Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu schützen. 

Als Risikogebiete weist das Robert-Koch-Institut die Staaten aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Wer in Hessen lebend aus einem Risikogebiet zurückkehrt, hat sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu isolieren.

Davon sind im Main-Kinzig-Kreis nur die Einreisenden aus Risikogebieten ausgenommen, die ein ärztliches Zeugnis und einen molekularbiologischen PCR-Test nachweisen können, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind und die im Alltag nicht in einer sensiblen Einrichtung wie Schulen oder Kitas unterwegs sind. Häuslich isolieren müssen sich im Kreisgebiet vorsorglich auch jene aus dem gemeinsamen Hausstand, die zwar nicht ins Risikogebiet mitgereist waren, aber in einer der genannten sensiblen Einrichtungen betreut, unterrichtet oder beschäftigt werden. 

Der Kreis geht damit bei den Maßnahmen über die Landesverordnung hinaus. Mittels Allgemeinverfügung hatte der Main-Kinzig-Kreis dies gleich zu Ferienbeginn erlassen: Zum Schutz von „Gemeinschaftseinrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Pflegeheime oder Krankenhäuser werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorsorglich in größerem Maße häuslich isoliert und geschützt. 

Gingen beim Main-Kinzig-Kreis bis vor kurzem wöchentlich durchschnittlich 80 Meldungen ein, so lag die Zahl in der dritten Sommerferienwoche schon doppelt so hoch. Einen Anstieg verzeichnet der Kreis auch bei den Neuinfektionen. In den vergangenen zwei Wochen kamen mehr als 40 Covid-Fälle hinzu. „Wir hatten in dieser Zeit in Gelnhausen ein lokal eingrenzbares Infektionsgeschehen in Flüchtlingsunterkünften. Rechnet man das heraus, verbleiben noch rund 30 neue Covid-Fälle, von denen die meisten auf Einreisende zurückzuführen sind, und die wiederum kamen zum größten Teil aus Risikogebieten“, erläutert Thorsten Stolz. 

Der Verwaltungsstab des Main-Kinzig-Kreises bewertet regelmäßig das Infektionsgeschehen und sieht sich nach Aussage von Landrat Thorsten Stolz „in unseren Befürchtungen bestätigt“. „Es gibt mittlerweile eine breitere Unterstützung für unseren Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten, weil das Thema die zuständigen Gesundheitsämter mittlerweile so stark beschäftigt, wie man es diesen Sommer erwarten musste“, bilanziert Landrat Thorsten Stolz. Es sei allerdings wichtig, dass sich im Main-Kinzig-Kreis weiterhin alle Zurückgekehrten ebenso an die Auflagen halten wie die Mitglieder im selben Hausstand. Nur so könne man vor Ort Infektionsketten beenden und ein weiteres Anschwellen der Infektionszahlen verhindern. „Vor allem muss sich jeder Einzelne ausmalen, was eine Infektionskette im Kindergarten, im Pflegeheim oder im Krankenhaus auslösen würde. Wir brauchen hier das Verständnis, die Sensibilität und die Solidarität jedes Einzelnen. Und dafür möchte ich schon im Voraus danken“, so Stolz. 

Umgekehrt kann ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Kreises auch teure Konsequenzen haben. Wer sich nicht beim Gesundheitsamt meldet, kann mit 500 Euro belangt werden. Steht das Meldeversäumnis mit einem Infektionsgeschehen in Verbindung, können daraus schnell mehrere tausend Euro werden. „Derlei Fälle haben wir zum Glück noch nicht gehabt und sie lassen sich auch bei jeder Bürgerin und jedem Bürger von Vornherein ganz gut verhindern, wenn man einfachste Regeln beherzigt: sich beim Gesundheitsamt melden, sich informieren über mögliche Quarantäne-Auflagen und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten, während des Urlaubs und natürlich auch danach“, sagt Landrat Thorsten Stolz. 

Hintergrund: 

Reiserückkehrer: Das gilt es, im Main-Kinzig-Kreis besonders zu beachten 

Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen teilweise über die Verordnungslage des Landes Hessen hinausgeht. Zum Schutz von „Gemeinschaftseinrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Pflegeheime oder Krankenhäuser werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorsorglich in größerem Maße häuslich isoliert und geschützt. Das betrifft jene, die nicht mitgereist sind, aber im selben Hausstand wohnen und in diesen Einrichtungen betreut, unterrichtet oder beschäftigt werden. 

Für den Zeitraum von 14 Tagen gilt für sie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten, Kindertagespflegestellen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Der Zeitraum kann nur dann etwas verkürzt werden, wenn der Reiserückkehrer nach frühestens sieben Tagen mit einem ärztlichen Zeugnis und einem adäquaten Coronatest nachweisen kann, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Weitere Auflagen für Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten bereits, wobei das Gesundheitsamt dort, wo es nötig erscheint, seinen Ermessensspielraum zu Gunsten des stärkeren Infektionsschutzes auslegt. (PM) +++

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