MAIN-KINZIG-KREIS

Grill, Kinder und Rasenmäher: Nachbarschaftsstreit manchmal nicht zu verhindern

Feste gesetzliche Vorgaben, wann, wo und wie häufig gegrillt werden darf, gibt es nicht - Symbolbild


Mittwoch, 26.06.2019
von Gelnhäuser Neue Zeitung

MAIN-KINZIG-KREIS - Bei warmen Temperaturen verlagern Gartenbesitzer ihre Freizeitgestaltung häufig nach draußen. Dabei wird es immer mal wieder so laut, dass Nachbarn sich gestört fühlen – sei es, weil die Kinder auf dem Trampolin toben oder Freunde zum Grillen da sind.

Wer sich nach Stille sehnt, beruft sich dann gerne auf die Ruhezeiten. Die sind entgegen der weitverbreiteten Meinung nicht bundesweit einheitlich geregelt. Jede Stadt oder Gemeinde kann sie festlegen. In den meisten Fällen sollen die Anwohner im Zeitraum zwischen 22 und 7 Uhr Lärm vermeiden. In manchen Bundesländern gibt es auch eine Mittagsruhe. Existiert eine Hausordnung, müssen Mieter sich an die hier festgelegten Ruhezeiten halten, auch wenn sie sich von den offiziellen Zeiten der Gemeinde unterscheiden.

Bundesweit einheitliche gesetzliche Vorgaben gibt es hingegen für den Einsatz lauter Gartengeräte: So schreibt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vor, dass Maschinen wie elektrische Heckenscheren, Rasenmäher oder Schredder von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ausgeschaltet bleiben müssen.

Wichtig ist außerdem: Lärm ist nicht gleich Lärm. Kinder dürfen sich austoben und die dabei entstehenden Geräusche gelten nicht als Lärmbelästigung. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn Eltern ihre Kinder für die Bedürfnisse ihrer Nachbarn sensibilisieren.

Mediation gegen Nachbarschaftsstreitigkeiten 

Beim Grillen stört sich der ein oder andere an dicken Rauchschwaden und kräftigem Würstchenduft. Feste gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht. Solange es Haus- oder Gemeinschaftsordnungen nicht untersagen, dürfen Gartenbesitzer grillen. Aber: Laut Rechtsprechung vieler Gerichte sollte dies nicht täglich, sondern mit Blick auf die Nachbarn nur gelegentlich geschehen.

Trotz aller Rücksichtnahme – manchmal sind Konflikte mit Nachbarn nicht zu verhindern. Lässt sich der nachbarschaftliche Disput nicht über den Gartenzaun hinweg lösen, landet er häufig vor Gericht. Doch ein Richterspruch ist nicht immer eine gute Lösung. Oftmals fühlt sich eine Partei ungerecht behandelt und das Nachbarschaftsklima kühlt noch mehr runter.

Vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es eine bewährte Alternative: die Mediation. Dabei handelt es sich um ein Gespräch zwischen den zwei streitenden Parteien, mit dem Ziel, den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Die Tätigkeit des Mediators ist im Mediationsgesetz geregelt. Anders als bei einem Gerichtstermin findet das Gespräch nicht öffentlich, sondern in einem privaten Umfeld statt. +++

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