REGION

Masken, Abstand, Hygiene: Die neuen Corona-Regeln in der Übersicht

Die gute Nachricht: Weihnachtsmärkte, wie hier in Fulda, dürfen stattfinden - Foto: ON


Donnerstag, 13.08.2020
von MORITZ PAPPERT

REGION - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Die wohl wichtigste Regel: die Maskenpflicht im Schulgebäude. Und die gute Nachricht: Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden. Aber auch zum Thema Gastronomie oder ÖPNV hat sich die Landesregierung am Donnerstag geäußert.

Die neuen Regeln in der Übersicht

Mund-Nasen-Schutz

Im Schulgebäude ist es Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt für Schüler und Lehrer. Im Klassenzimmer gilt diese Regelung allerdings nicht.

Mindestabstand

Der Mindestabstand zwischen Lehrern und Schülern gilt innerhalb des Klassenverbands, im Präsenzunterricht nicht mehr. Bei Veranstaltungen oder Konferenzen soll der Abstand von 1,5 Meter jedoch eingehalten werden.

Tests für Lehrer

Lehrer und Erzieher können sich kostenlos auf das Virus testen lassen. Bei Bedarf kann der Test auch nach 14 Tagen wiederholt werden. Dies gilt vorerst bis zu den Herbstferien. 

Unterricht

Sport darf an allen Schulformen und Jahrgangsstufen wieder unterrichtet werden - allerdings mit Schutzmaßnahmen. Der direkte körperliche Kontakt soll dabei auf das notwendige Maß reduziert werden. Überörtliche Wettbewerbe sollen jedoch verboten bleiben.

Auch der Musikunterricht ist unter Einhaltung der Vorgaben wieder möglich. Das gemeinsame Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten ist bis Ende Januar 2021 im Klassenraum untersagt - im Freien ist es jedoch erlaubt. 

Hygiene

Auf Körperkontakt soll weitgehend verzichtet werden. Alle 45 Minuten muss der Klassenraum gelüftet werden. Menschen mit Krankheitssymptomen dürfen die Schule nicht betreten. In den ersten beiden Schulwochen gibt es außerdem ein Elterntelefon. Hier stehen Mitarbeiter der Schulämter und des Ministeriums den Eltern für Fragen zur Verfügung. 

Schnupfen

Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.  Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium Leitlinien erarbeitet: Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Wann kann es wieder in die Schule? Was passiert mit einer Klasse, wenn ein Kind positiv auf Corona getestet wird? Zu all diesen Fragen gibt ein Informationsblatt Empfehlungen (corona.hessen.de). 

Weihnachtsmärkte

Weihnachtsmärkte werden wie Wochen- und Flohmärkte behandelt und dürfen unter Einhaltung entsprechender Regeln stattfinden. Das bedeutet, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen. Einzelne Kinderkarussells dürfen fahren.  

ÖPNV

Im Öffentlichen Personennahverkehr wird das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr direkt mit einer Geldbuße belegt. Es wird zuvor keine Ermahnung bzw. Aufforderung mehr erfolgen.

Gastronomie

In Restaurants und Lokalen dürfen wieder Pfeffer- und Salzstreuer auf den Tischen stehen. 

Spielhallen

Besucherinnen und Besucher von Spielhallen und Casinos müssen – anders als das Personal – keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Regeln werden mit den geltenden Vorgaben der Gastronomie vereinheitlicht. +++

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