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Chancen nutzen: Aus- und Weiterbildung während der Kurzarbeit

Fragen können Arbeitgeber telefonisch mit ihren Ansprechpartnern/-innen im Hanauer Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 06181 672-711 klären. - Symbolbild: Pixabay.com


Dienstag, 18.08.2020

REGION - Betriebe und Beschäftigte sollten Zeiten der Kurzarbeit stärker für die berufliche Weiterbildung nutzen. Denn bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit behalten Beschäftigte den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn in der Qualifizierung überwiegend Inhalte vermittelt werden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind. Wie die Weiterbildungsmaßnahme gestaltet wird, kann der Betrieb an seinen Gegebenheiten ausrichten. 

Allein im Main-Kinzig-Kreis haben seit März mehr als 4.200 Betriebe Kurzarbeit  angezeigt. Wieviele Betriebe tatsächlich Kurzarbeit realisieren, lässt sich derzeit noch nicht sagen, aber noch nie waren so viele Menschen in Kurzarbeit. Zu Beginn des Lockdowns wurden die Voraussetzungen für Kurzarbeit deutlich heruntergesetzt: Mindestens zehn Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen mehr als zehn Prozent Entgeltausfall haben. 

Christina Rompos, Teamleiterin im Hanauer Arbeitgeber-Service: „Wenn die Wirtschaft sich erholt, werden qualifizierte Fachkräfte mehr gebraucht als je zuvor. Der Strukturwandel wird sich durch die Pandemie beschleunigen und der Arbeitsmarkt wird sich verändern. Am schnellsten werden sich vermutlich die Branchen erholen, die auf neue Herausforderungen wie sie Digitalisierung, Home-Office und eine veränderte Mobilität mit sich bringen, gut vorbereitet sind. Daher ist gut beraten, wer auftragsarme Zeiten nutzt, um am Ball zu bleiben.“ 

Fragen können Arbeitgeber telefonisch mit ihren Ansprechpartnern/-innen im Hanauer  Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 06181 672-711 klären. Zertifizierte Weiterbildungsangebote sind hier zu finden: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ (PM) +++

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