MAIN-KINZIG-KREIS

Hilft ein Gefälligkeitsattest vom Arzt gegen die verhasste Maske?

Montage: Janina Hohmann


Freitag, 28.08.2020
von CARLA IHLE-BECKER

MAIN-KINZIG-KREIS - Die meisten Mitmenschen binden sich zur Zeit mehr oder weniger klaglos einen Mund-Nasen-Schutz vor die untere Gesichtshälfte, wenn sie sich in geschlossene Räume begeben. Zugegeben: schön ist das nicht, aber die Alternative, sich oder andere anzustecken, ist noch weniger prickelnd.

Tatsächlich gibt es aber auch unter Ärzten ausgewiesene Corona-Leugner wie den Urologen Dr. Jens B. aus Nordhessen, der in einem Internetvideo von einer "angeblichen Corona-Pandemie" und "Corona-Hoax" spricht. Er kam auf die Idee, ein Blanko-Attest zum Runterladen auf seine Homepage zu stellen, das einen angeblich von der Maskenpflicht befreien soll. "Hiermit bestätige ich, dass das Tragen eines Mundschutzes für o.g. Person aus medizinischen Gründen nicht ratsam ist. Mit freundlichen Grüßen, Dr. med. Jens B.", ist dort zu lesen.

Die hessische Ärztekammer warnt ausdrücklich vor solchen Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der "Maskenpflicht". Präsident Dr. med. Edgar Pinkowski sagt dazu: "Die Ausstellung von Blanko-Attesten ist berufsrechtlich nicht akzeptabel". Die Verbreitung des Coronavirus könne nur durch die konsequente Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln eingedämmt werden. Dazu gehöre auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, das in Hessen nicht nur im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen, sondern auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens Pflicht sei, betont der Präsident der Landesärztekammer.

Ausnahmen nur in Einzelfällen

In Einzelfällen könne es Ausnahmen von der Maskenpflicht geben, etwa für Kinder oder aber gesundheitlich eingeschränkte Personen, denen das Tragen einer Maske nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. "Hierfür ist dann allerdings eine ärztliche Bescheinigung auf der Grundlage einer gesicherten Diagnose – z. B. einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung – erforderlich."

Sollten Ärztinnen und Ärzte dagegen Atteste wider besseres Wissen, aus Gefälligkeit und ohne individuelle Untersuchung ausstellen, könne dies Gegenstand berufsrechtlicher Maßnahmen gegen sie sein. Auch machten sie sich unter Umständen wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar, erklärt Pinkowski. Das Berufsgericht der Landesärztekammer kann deshalb sogar die Approbation entziehen.

Dr. Davud Faghi-Zadeh, Hausärzte MKK - Foto: Bensing & Reith

Dr. Davud Faghi-Zadeh, Hausärzte MKK - Foto: Bensing & Reith

"Das geht gar nicht"

Dr. Davud Faghi-Zadeh von der Gemeinschaftspraxis Hausärzte MKK in Schlüchtern sagt: "Unabhängig von dem brisanten Thema Corona geht es gar nicht, dass ein Arzt Blanko-Atteste ausstellt. Das kann sich ein Arzt nicht leisten. Diskretion und Seriosität müssen gewahrt bleiben. Einen Patienten muss man gesehen haben, ehe man Atteste oder Rezepte ausstellt. Der geschilderte Fall hat nichts mit Fürsorgepflicht eines Arztes gegenüber seinem Patienten zu tun." +++

Neues Beliebtes
    Kontakt
    Kinzig.News Redaktion:
    Telefon:06051 833 712
    E-Mail: redaktion@kinzig.news
    Kinzig.News Vertrieb:
    Telefon:06051 833 711
    E-Mail: vertrieb@kinzig.news
    Kinzig.Termine