FRANKFURT AM MAIN

Gleis-Attentäter vom Hauptbahnhof muss dauerhaft in die Psychiatrie

Foto: picture alliance / dpa / Arne Dedert


Freitag, 28.08.2020

FRANKFURT AM MAIN - Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Jetzt ist das Urteil gegen den 41-Jährigen verkündet worden, der eine ihm unbekannte Frau und deren Sohn im Juli vergangenen Jahres am Frankfurter Hauptbahnhof vor einen einfahrenden ICE gestoßen hatte, sodass der Junge starb.

Laut Frankfurter Landgericht wird der Täter zur dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt, weil er wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Die Tat gegen Kind und Mutter wertete das Gericht als Mord und versuchten Mord. Das Gericht nannte die Tat erschütternd und sinnlos.

Der Mann war erst wenige Tage vor der tödlichen Attacke aus der Schweiz nach Frankfurt gekommen, warum, konnte nicht geklärt werden. Er hatte als anerkannter Flüchtling aus Eritrea jahrelang mit seiner Frau und drei Kindern in der Schweiz gelebt. Er konnte vor Gericht nicht erklären, was ihn dazu bewogen hatte, die Mutter, ihr Kind und eine weitere 79-jährige Frau vor den Zug zu stoßen. Diese letztere Tat hatte das Gericht als Körperverletzung angeklagt.

Nach der Tat versuchte er zunächst zu flüchten, wurde aber von Zeugen der Attacke verfolgt und festgehalten. Seither befand er sich in einer geschlossenen Anstalt. Der psychologische Gutachter erklärte, der 41-Jährige leide an schizophrenen Wahnvorstellungen und stelle auch weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit dar.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklagevertreter und die Verteidigung hatten für die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Anstalt plädiert. Dem war das Gericht in seinem Urteil gefolgt.

Der 41-Jährige hatte zu Beginn der Verhandlung sein Bedauern über seine Tat ausgedrückt. Er selber habe keinerlei Erinnerung an das Geschehen und konnte auch nichts zu einem möglichen Motiv sagen. "Das, was ich getan haben soll, muss sich so zugetragen haben", hatte er erklären lassen. Bei der Familie des getöteten Jungen.entschuldigte er sich, doch der Vater nahm die Entschuldigung nicht an. (ci) +++

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