Axel Wintermeyer wirbt für Zustimmung zu neuen Medienstaatsverträgen

Mittwoch, 02.09.2020
REGION - Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei und zuständig für die Medienpolitik der Landesregierung, wirbt für die Zustimmung zu den beiden neuen Medienstaatsverträgen, die von allen Länderparlamenten ratifiziert werden müssen. „Beide Staatsverträge sind wichtige Bausteine, um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Medienordnung nachhaltig zu sichern. Unser Mediensystem zählt zu den renommiertesten der Welt – wegen seiner Qualität, seiner Vielfalt und Beständigkeit. Es ist unsere Aufgabe, diesen für die Demokratie wichtigen Wesenskern zu schützen. Gerade in Zeiten von Verschwörungstheorien und Fake News in den sogenannten sozialen Medien brauchen wir ein Angebot, dem die Menschen vertrauen können“, sagte Wintermeyer heute in seiner Rede im Wiesbadener Landtag.
Der Medienstaatsvertrag überführt den Rundfunkstaatsvertrag ins Digitalzeitalter und umfasst in Zukunft auch Suchmaschinen, Videoportale, Social-Media-Plattformen, Smart-TV-Geräte und Online-Sprachassistenten. „Wir wollen sicherstellen, dass Medienpluralismus und Vielfalt auch für den Online-Bereich gelten. Hierzu enthält der Staatsvertrag innovative und in Zukunft sicherlich noch fortzuentwickelnde Regelungsansätze“, sagte der Medienminister.
Drei wesentliche Änderungen sind, dass
- Anbieter von Suchmaschinen und News-Feeds in Zukunft transparent machen müssen, nach welchen Kriterien sie journalistische Inhalte auswählen und präsentieren.
- Anbieter sicherstellen, dass meinungsrelevante Inhalte langfristig gefunden und damit refinanzierbar bleiben.
- Live-Streaming bei geringer Reichweite keine rundfunkrechtliche Zulassung der Landesmedienanstalten mehr benötigt. Diese wird erst gebraucht, wenn im Schnitt 20.000 Menschen über einen Zeitraum von einem halben Jahr gleichzeitig erreicht werden.
Mit dem sogenannten Ersten Medienänderungsstaatsvertrag geht eine Anpassung des Rundfunkbeitrages in Höhe von 86 Cent auf 18,36 Euro einher. Diese erste Erhöhung seit mehr als zehn Jahren haben die Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Möglichkeit haben, sich an die wandelnden Anforderungen des Digitalzeitalters anzupassen. Es ist unsere Pflicht, ihn zukunftsfähig aufzustellen. Dazu dient die moderate Anpassung, die im Wesentlichen der Entwicklung der Verbraucherpreise entspricht. Die öffentlich-rechtlichen Sender leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie und die Stabilität unserer Gesellschaft. Sie haben beispielsweise auf das gesteigerte Informationsbedürfnis der Bevölkerung in Zeiten von Corona mit zahlreichen zusätzlichen Angeboten reagiert. Es sollte allen bewusst sein, dass es das nicht zum Null-Tarif gibt. Alle Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Nun müssen die Länderparlamente den nächsten Schritt gehen“, sagte Wintermeyer. (pm) +++