REGION

Hier können Reisemobile nach dem Sommer sicher geparkt werden

Fotos: ACE


Samstag, 19.09.2020

REGION - Die Verkaufszahlen von Wohnmobilen und Wohnwagen sind seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie überproportional angestiegen. Dies führt unweigerlich zur Verknappung der Parkmöglichkeiten!“ stellt Anton Hofmann, ACE Pressesprecher und Kreisvorstandsmitglied im Kreis Main-Kinzig Kreis & Wetterau fest. Von einer Produktionssteigerung war jedoch bereits vor zwei Jahren beim Wohnwagenhersteller Knaus-Tabbert im Werk Sinntal/Mottgers bei einer Betriebsbesichtigung die Rede. Davon konnte sich die ACE-Besuchergruppe vom Werksleiter überzeugen lassen.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über sichere Abstellmöglichkeiten für Wohnwagen und Wohnmobile und erklärt, wie für Dauerparker keine Bußgelder anfallen.

Am Straßenrand

Generell dürfen Wohnwagen und Wohnmobile am Straßenrand abgestellt werden. Doch für beide Fahrzeugtypen gelten unterschiedliche Regelungen:

Wohnwagen dürfen nach dem Gesetz nicht über einen längeren Zeitraum am Straßenrand geparkt werden. Laut Straßenverkehrsordnung beträgt die maximale Dauer zwei Wochen. Steht der Wohnwagen jedoch länger an einer Stelle, droht ein Bußgeld von 20,00 Euro. Des Weiteren gilt das Parken am Straßenrand nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen. Wird der Wohnanhänger allerdings mit dem Pkw gekoppelt geparkt, kann das Gespann auch über einen längeren Zeitraum stehen. Voraussetzung ist, dass am Stellplatz für ausreichend Beleuchtung durch beispielsweise eine Straßenlaterne gesorgt ist, denn auch dies sieht die Straßenverkehrsordnung innerhalb von Ortschaften für Anhänger vor. Der ACE appelliert, beim Parken des Fahrzeugs auf ein Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmenden zu achten. Beim Dauerparken spricht man sich nach Möglichkeit mit Anwohnern ab, um Konflikte zu vermeiden.

Das Wohnmobil kann überall auf der Straße abgestellt werden, wo die Straßenverkehrsordnung das Parken erlaubt, das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette aufweist und unter 7,5 Tonnen wiegt, Parkflächenmarkierungen beachtet werden sowie ein Abstand von mindestens drei Metern zur gegenüberliegenden Straßenseite gewahrt wird. Wohnmobile, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohn- und Erholungsgebieten zwischen 22:00 - 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Parkplatz ausdrücklich freigegeben ist.

Ideale Abstellplätze

Wer sein Reisemobil sicher und vor der Witterung geschützt durch den Winter bringen möchte, kann einen überdachten Stellplatz mieten. Diese müssen nicht immer teuer sein, im Durchschnitt kostet ein Stellplatz 50,00 Euro im Monat. 

Wer ein ausreichend großes Grundstück besitzt, kann sein Fahrzeug oder Anhänger darauf abstellen. Die Betonung liegt auf Abstellen: Denn wird das Reisemobil überwiegend ortsfest, also auf dem Grundstück und außerhalb einer schützenden Garage genutzt, kann sich das Baurechtsamt einschalten. Spätestens dann ist eine Genehmigung erforderlich, da das Reisemobil als bauliche Anlage gilt und sich die Nachbarschaft gestört fühlen könnte.

Der ACE empfiehlt in jedem Fall Reisemobile auf einem geeigneten Stellplatz mit Überdachung, festem Zaun und professionellem Tor zu parken. So kann das Fahrzeug vor ungebetenen Gästen und der Witterung geschützt werden. (pm) +++

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