MAIN-KINZIG-KREIS

Mehr Besuche für Bewohner in Pflegeeinrichtungen möglich

Symbolbild: Jonas Wenzel (Yowe)


Samstag, 26.09.2020

MAIN-KINZIG-KREIS - "Nichts ist so beständig wie der Wandel" - dieses 2500 Jahre zurückliegende Zitat des griechischen Philosophen Heraklit von Ephesos, hat bis heute nichts von seiner Aktualität verloren.

So haben die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises (APZ-MKK) erst im August über die neuen Besuchsregelungen in den 12 Einrichtungen des Kreises informiert. Anfang September hatte das Unternehmen dann ihr neues Online-Besuchssystem vorgestellt, über das die Angehörigen noch schneller zu ihrem Wunschtermin kommen. Zum 29. September tritt nun die erneut überarbeitete zweite Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Kraft. Auf der Grundlage dieser Verordnung, gelten ab 1. Oktober 2020 neue Regelungen für den Besuch der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen der APZ-MKK. Gleichzeitig wurden das Online-Besuchssystem sowie die Corona-Hotline der APZ-MKK an die neuen Regelungen angepasst.

Die neuen Besuchsregelungen sind im Konzept „Geschützte Begegnung von Angehörigen und Bewohnern während der Corona-Pandemie“ sowie in den Besuchskonzepten der Einrichtungen beschrieben. So können Bewohner ab 1. Oktober pro Woche bis zu 7 Besuche erhalten. Für Bewohner in der palliativen Situation (Sterbebegleitung) sind weiterhin individuelle Besuche möglich. Besuchstermine werden zu jeder vollen Stunde vergeben. Besuchszeiten werden täglich von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr ermöglicht. Jeder Besuch ist vorher über das Besuchssystem unter www.apz-mkk.de/besuchen.php (oder die Corona-Hotline) anzumelden. Die CORONA-Hotline ist ab 1. Oktober 2020 werktags von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Besucher müssen weiterhin auf die Einhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen achten, wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, die Einhaltung der Abstandsregelungen sowie das Händewaschen und/oder Händedesinfizieren.

Ein generelles Besuchsverbot besteht weiterhin für Personen, die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht) und/oder den Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. Das gleiche gilt für auch Personen, die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen. Weitere Informationen zu den Besuchsregelungen und zum Buchungssystem der APZ-MKK erhalten Sie auch auf der Webseite des Unternehmens unter www.apz-mkk.de/corona.php oder über die Corona-Hotline (telefonisch unter 06184 / 2052 - 100 oder per E-Mail unter [email protected]) (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr). (pm) +++

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