WIESBADEN

Corona-Kabinett: Privatfeiern mit 50 Leuten - mit Ausweis in die Kneipe

Ministerpräsident Volker Bouffier - Archivfoto:Martin Engel


Montag, 12.10.2020
von HANS-HUBERTUS BRAUNE

WIESBADEN - "Es ist eine außergewöhnlich anspruchsvolle Zeit", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montagnachmittag während einer Pressekonferenz gemeinsam mit Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) in Wiesbaden. Das Corona-Kabinett diskutierte mit Wissenschaftlern über die aktualle Situation. Ziel der Maßnahmen sei es, dass vor allem die Schulen und Kindergärten offen bleiben. Die Freizeitgestaltung müsse zurückstecken.

Bouffier und Klose stellten die aktualisierten Maßnahmen hinsichtlich der Corona-Pandemie vor.

Ab kommenden Montag dürfen bei Privatfeiern maximal 50 Personen teilnehmen. Das gilt bei Feiern in öffentlichen Gebäuden wie etwa Bürgerhäusern oder Gasthöfen. Im privaten Bereich gilt die "dringliche Empfehlung", sich mit maximal 25 Personen zu treffen. Bei den Veranstaltungen bleibt es bei 250 Personen etwa bei Kultur- oder Sportveranstaltungen - oder mit Genehmigung des jeweiligen Gesundheitsamtes vor Ort mit mehr Besuchern.

Was die Nachverfolgung von Kontakten angeht, so werden Zügel angezogen. Mit der neuen Verordnung dürfen die Wirte oder das Servicepersonal auf Verlangen Ausweisdokumente ihrer Gäste vorzeigen zu lassen.

"Wir müssen besonnen eingreifen. Wir haben ein deutlich ansteigendes Infektionsgeschehen", sagte Bouffier. Er wolle mit den neuen Maßnahmen verhindern, dass es wieder zu einem Lockdown komme. Derzeit sorgen vor allem private Feiern für ansteigende Neuinfektionen.

Die aktuelle Verordnung läuft bis zum 31. Oktober diesen Jahres, diese werde angepasst. Dazu gehöre auch, dass die "drei Quadratmeter-Zone" wegfalle. Diese Regelung habe sich nicht bewährt.

Bouffier sagt, dass sich am kommenden Mittwoch die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wieder zu einer Videokonferenz verabredet haben. Themen seien unter anderem das viel diskutierte Beherbergungsverbot und die Höhe des Bußgeldes bei Maskenverweigerern. IN Hessen gelten derzeit 50 Euro. Hier wolle sich Hessen den Mehrheitsbeschlüssen anschließen, wenn diese zu Stande kommen. +++

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