REGION

Gemeinsame Corona-Regeln im Rhein-Main-Kinzig-Gebiet - Übersicht

Oberbürgermeister Peter Feldmann verständigte sich mit den Nachbarkommen und Kreise auf gemeinsame Corona-Maßnahmen - Foto: Tobias Rehbein


Donnerstag, 15.10.2020

REGION - Die derzeit besonders betroffenen Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet haben sich heute auf gemeinsame und weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt. "Die Lage ist ernst. Das Corona-Virus macht an Stadt und Kreisgrenzen keinen Halt", sagte heute der hessische Sozial- und Gesundheitsminister Kai Klose in Wiesbaden.

"Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass sich die Gesundheitsdezernentinnen und -dezernenten der Region heute auf ein einheitliches Vorgehen verständigt haben. So wird den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung erleichtert."

Die Vereinbarung greift auch den gestrigen Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf. Er sieht ausdrücklich vor, dass vor Ort weitergehende Maßnahmen getroffen werden können, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

"Ich habe heute die zuständigen Dezernent*innen zum dritten Mal seit dem Wochenende zu Abstimmungsgesprächen eingeladen", so Klose. "Wir sind uns einig: Wenn vor Ort der Inzidenzwert 35 überschritten wird, dann brauchen wir abgestimmte Maßnahmen. In unserer eng verflochtenen Metropolregion pendeln viele Menschen täglich über die Stadt- und Landkreise hinweg. Möglichst synchrone Regeln erleichtern die Orientierung. Ich freue mich sehr, dass die Städte und Kreise der Metropolregion hier mit dem Land an einem Strang ziehen."

Bei der dritten Telefonkonferenz haben sich die Landkreise Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Taunus, Main-Kinzig, Offenbach und Rheingau-Taunus sowie die Städte Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt unter Moderation des Hessischen Sozial- und Integrationsministers auf folgende Punkte verständigt:

· Generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien.

· Generelle Empfehlung, den Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien stattfinden zu lassen. Für Grundschulen gilt die Empfehlung, den Schulsport in diesem Zeitraum kontaktlos durchzuführen.

· Ab einer Inzidenz von 50 verbindliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbots von Alkohol von 23.00 - 06.00 Uhr

· Ab einer Inzidenz von 50 wird empfohlen, die Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen auf maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch zu begrenzen.

· Profisportveranstaltungen finden ab einer Inzidenz von 35 entsprechend des Beschlusses des Chefs Bundeskanzleramt und der Chef*innen der Staatskanzleien ohne Zuschauer*innen statt. Im Amateursport wird ab einer Inzidenz von 35 empfohlen, keine Zuschauer zuzulassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainer und Betreuer.

Über diese regionalen Vereinbarungen hinaus werden die gestern getroffenen Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Erlass zum Präventions- und Eskalationsstufenkonzept des Sozial- und Innenministeriums sowie in den Allgemeinverfügungen vor Ort umgesetzt. (pm) +++

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