Verkehrsdezernent: Tempo 40 in der Innenstadt soll die Luftqualität verbessern

Donnerstag, 12.11.2020
von HANS-HUBERTUS BRAUNE
FRANKFURT AM MAIN - In der Innenstadt von Frankfurt am Main gilt ab kommenden Jahr Tempo 40. Der Hintergrund ist keine Schikane der Verkehrsbehörde, um bei Tempoverstößen den städtischen Geldsäckel zu füllen. Vielmehr soll diese Maßnahme einen weiteren kleinen Baustein bilden, um die Luftqualität in der Mainmetropole zu verbessern. Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) hatte dies am Mittwoch erklärt.
Die entsprechenden Pläne bestätigte das Straßenverkehrsamt gegenüber KINZIG.NEWS. "Der Grund ist die seit 2010 bestehende Verpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide (NOx), zuletzt entsprechend ausgeurteilt durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Tempo 40 auf Straßen mit erheblicher Verkehrsbedeutung in der Innenstadt ist hierbei einer von vielen kleinen Beiträgen zur Senkung der Immissionsbelastung und damit zum Gesundheitsschutz", schreibt die Behörde auf KN-Nachfrage.
Beispielhaft wird für die Neue Mainzer Straße zwischen Große Gallusstraße und Neue Schlesingergasse von einer NO2-Minderung von minus 2,3 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) ausgegangen, für die Bleichstraße zwischen Krögerstraße und Brönnerstraße von minus 1,9µg/m³.
Corona-Pandemie: Bis zu 50 Prozent weniger Verkehr
Wegen der Corona-Pandemie ist die Verkehrsbelastung in Frankfurt am Main während dem ersten Lockdown im Frühjahr deutlich zurückgegangen. "Auf ausgewählten Messquerschnitten in der Kernstadt sind Rückgänge im Autoverkehr zwischen 30 Prozent und 50 Prozent des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens an einem mittleren Werktag zu verzeichnen", schreibt der Sprecher der Straßenverkehrsbehörde.
Aktuell beobachtet die Stadt ein verringertes Verkehrsaufkommen von sechs bis 13 Prozent. "Direkt verwertbare Aussagen zur Immissionssituation seitens der zuständigen Kollegen aus dem Umweltressort liegen uns derzeit noch nicht vor, grundsätzlich wird maßgeblich für eventuelle weitere Einschränkungen ein sogenannter gleitender Jahresmittelwert sein, da der Grenzwert ebenfalls auf 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft festgesetzt ist. Einzelzeiträume zu betrachten ist hier weder fachlich noch juristisch hilfreich", erklärt der Sprecher auf die Frage von KN, ob sich die Corona-Pandemie auf die Luftqualität ausgewirkt habe. +++